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Kündigungsfristen
18.02.2004 (GE 4/03, Seite 196) Als „Gefälligkeitsgesetzgebung made by Mieterbund„ hat Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn die geplante Änderung des Mietrechts bezeichnet.
Auf Druck des Mieterbundes will die Bundesregierung in Kürze das Mietrecht abermals zu Lasten der Vermieter verschärfen und damit die Entscheidung des Bundesgerichtshofs kassieren, nach der die für Mieter verkürzte Kündigungsfrist von drei Monaten nicht für Mietverträge gilt, die vor dem 1. September 2001 mit den alten gesetzlichen Kündigungsfristen abgeschlossen wurden.

In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen und News sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich doch bitte schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!