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Neue Grundsteuer
05.02.2004 (GE 3/04, Seite 143) Bayern und Rheinland-Pfalz planen ein Gesetz, das sich am aktuellen Wert der Grundstücke und zum Teil an der Bebauung orientiert. Statt der Einheitswerte sollen die Bodenrichtwerte zugrunde gelegt werden.
Dadurch könnten vor allem mehrgeschossige Miethäuser mit hoher Wohnfläche auf teuren Grundstücken und die dort wohnenden Mieter betroffen sein. Die Reform der Grundsteuer nannte der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Rüdiger Dorn, verständlich, weil es keinen Sinn mache, Einheitswerte nur noch für die Grundsteuer festzustellen. Dies dürfe aber kein Anlaß sein, um mit einer Vereinfachung eine Steuererhöhung einzuführen. Da die Grundsteuer den finanziell besonders bedrohten Gemeinden zustehe, sei die Vermutung nicht abwegig. Das von den Finanzministern aus Bayern und Rheinland-Pfalz der Länderfinanzministerkonferenz vorgelegte Konzept für eine Reform der Grundsteuer wurde vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen und dem Deutschen Mieterbund als „Beginn einer Diskussion„ gewertet. Beide Verbände begrüßten, daß der Vorschlag von Bayern und Rheinland-Pfalz noch nicht als endgültige Grundlage für eine Gesetzesinitiative gedacht sei, sondern einen intensiven Dialog mit der Wohnungswirtschaft und dem Mieterbund einleiten solle. Auch Mieterbund-Chef Dr. Rips warnte aber vor Begehrlichkeiten der Kommunen, das Aufkommen aus der Grundsteuer insgesamt erhöhen zu wollen. Beide Verbände kündigten an, nunmehr im Rahmen von Probeberechnungen das von Rheinland-Pfalz und Bayern vorgeschlagene Grundsteuermodell zu prüfen. Der Verband Deutscher Makler (VDM) lehnt die Pläne der Bundesländer Rheinland Pfalz und Bayern ab, die Grundsteuer nicht mehr nach den Einheitswerten aus 1964 zu berechnen, sondern durch eine Mischung aus Bodenrichtwerten und der Art der Nutzung. Die Besteuerung des bloßen Besitzes von Grund und Boden sei eine Substanzsteuer und gehöre abgeschafft.

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