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Massenhaft Schreiben
Wasserbetriebe verzichten nicht auf Verjährungseinrede
28.01.2004 (GE 2/04, Seite 78) Zunächst eine Bitte: Übersenden Sie der Redaktion keine Kopien des standardisierten Antwortschreibens der Berliner Wasserbetriebe, die Sie aufgrund Ihrer Schreiben über die Zahlung der Wasserrechnung unter Vorbehalt an den Betrieb gerichtet haben. Sie stapeln sich bei uns.
Die entscheidende Botschaft - neben schwächlicher rechtlicher Argumentation (die Berliner Wasserbetriebe scheinen maßgebliche Entwicklungen der Rechtsprechung beim Bundesgerichtshof verpaßt zu haben) ist: Der Betrieb will auf eine Einrede der Verjährung im Hinblick auf seine überhöhten Entgelte nicht verzichten.
Was nun tun?
Die Verbände der Wohnungswirtschaft (Haus & Grund Berlin, der BBU und der LFW) werden in den nächsten Wochen eine Entscheidung darüber treffen, was den Berliner Vermietern und Eigentümern empfohlen werden soll (z. B. Kürzung der Wasserrechnung).
Die Forderung der Berliner Eigentümer, die Wasserbetriebe sollten auf die Einrede der Verjährung verzichten, basiert immerhin auf der Tatsache, daß der Betrieb in den 90er Jahren durch überhöhte Entgelte den Berlinern unrechtmäßig mehr als 1 Milliarde Euro entzogen hat, die mangels Verjährung nicht mehr rückforderbar sind.
Daß die Berliner Wasserbetriebe ganz offensichtlich nicht bereit sind, im Hinblick auf tiefgreifende Zweifel an der Zulässigkeit ihrer Entgelte (das betrifft vor allem das sogenannte Abzugskapital) wenigstens auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, löste bei den Kunden große Empörung aus. Viele Leser riefen uns an und erklärten, sie würden als erste Reaktion darauf den Wasserbetrieben die erteilten Einzugsermächtigungen entziehen und keine Selbstablesung mehr vornehmen.
Was nun tun?
Die Verbände der Wohnungswirtschaft (Haus & Grund Berlin, der BBU und der LFW) werden in den nächsten Wochen eine Entscheidung darüber treffen, was den Berliner Vermietern und Eigentümern empfohlen werden soll (z. B. Kürzung der Wasserrechnung).
Die Forderung der Berliner Eigentümer, die Wasserbetriebe sollten auf die Einrede der Verjährung verzichten, basiert immerhin auf der Tatsache, daß der Betrieb in den 90er Jahren durch überhöhte Entgelte den Berlinern unrechtmäßig mehr als 1 Milliarde Euro entzogen hat, die mangels Verjährung nicht mehr rückforderbar sind.
Daß die Berliner Wasserbetriebe ganz offensichtlich nicht bereit sind, im Hinblick auf tiefgreifende Zweifel an der Zulässigkeit ihrer Entgelte (das betrifft vor allem das sogenannte Abzugskapital) wenigstens auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, löste bei den Kunden große Empörung aus. Viele Leser riefen uns an und erklärten, sie würden als erste Reaktion darauf den Wasserbetrieben die erteilten Einzugsermächtigungen entziehen und keine Selbstablesung mehr vornehmen.