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Berliner Wasserbetriebe
Tarife für Wasser und Entwässerung ab 1. Januar 2004
28.01.2004 (GE 2/04, Seite 78) Der Wasserpreis in Berlin beträgt ab 1. Januar 2004 1,971 EUR/m3. Hinzu kommt die Umsatzsteuer (0,138 EUR/m3), so daß die Kosten insgesamt 2,109 EUR/m3 betragen, wobei Rundungsdifferenzen auftreten können.
Der Gesamtpreis (brutto) in Höhe von 2,109 EUR/m3 enthält die Umsatzsteuer nach dem geminderten Satz für Lebensmittel (7 %). Dieser Gesamtpreis erscheint aber nicht auf der Rechnung. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der festgestellten Menge, multipliziert mit dem Netto-Wasserpreis (1,971 EUR/m3) zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe. Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
Beim Abwasser ändern sich die Preise wie folgt:
Das Schmutzwasser beträgt 2,329 EUR/m3, das Niederschlagswasserentgelt (Regenwasserabgabe) beträgt 1,407 EUR/m2/a.
Das Schmutzwasserentgelt wird nach der Wassermenge berechnet, die auf das Grundstück geliefert bzw. dort gewonnen wird oder dort anfällt, abzüglich der Wassermenge, die nachweislich (Zwischenzähler) nicht in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet wird.
Das Niederschlagswasserentgelt wird nach der bebauten und befestigten Fläche (versiegelte Flächen) bemessen, von der aus das Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Bei der Ermittlung der bebauten und befestigten Fläche wird berücksichtigt, daß Flächen, die nicht oder nur geringen Einfluß auf den Abfluß des Niederschlagswassers haben, nicht oder nur anteilig bei der Berechnung des Entgelts für die Niederschlagswasserbeseitigung angesetzt werden.
Die neuen Tarife wurden gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen genehmigt und sind im ABl. Berlin Nr. 61/2003, Seite 5306 veröffentlicht.
Beim Abwasser ändern sich die Preise wie folgt:
Das Schmutzwasser beträgt 2,329 EUR/m3, das Niederschlagswasserentgelt (Regenwasserabgabe) beträgt 1,407 EUR/m2/a.
Das Schmutzwasserentgelt wird nach der Wassermenge berechnet, die auf das Grundstück geliefert bzw. dort gewonnen wird oder dort anfällt, abzüglich der Wassermenge, die nachweislich (Zwischenzähler) nicht in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet wird.
Das Niederschlagswasserentgelt wird nach der bebauten und befestigten Fläche (versiegelte Flächen) bemessen, von der aus das Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Bei der Ermittlung der bebauten und befestigten Fläche wird berücksichtigt, daß Flächen, die nicht oder nur geringen Einfluß auf den Abfluß des Niederschlagswassers haben, nicht oder nur anteilig bei der Berechnung des Entgelts für die Niederschlagswasserbeseitigung angesetzt werden.
Die neuen Tarife wurden gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen genehmigt und sind im ABl. Berlin Nr. 61/2003, Seite 5306 veröffentlicht.






