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Serie: Typische Baufehler und ihre Ursachen
28. Balkon-Notüberläufe
28.01.2004 (GE 2/04, Seite 101) Notüberläufe sind erforderlich bei „geschlossenen„ Brüstungen, d. h. wenn der Fußbodenablauf verstopft ist (z. B. durch fehlende Wartung), kann sich Wasser anstauen und über die Türschwelle in das Gebäude eindringen.
Aus diesem Grund weist die Norm EN 12056-3: 2000 unter Abs. 7.4 darauf hin (bzw. DIN 1986-100: 2001, Abs. 9.1), daß Notüberläufe vorzusehen sind, um das Risiko des Eindringens von Regenwasser in das Gebäude bzw. bei Überlastung der Konstruktion zu verringern.
Erforderlich ist ein Mindestdurchmesser von 40 mm, der mit einem Klebeflansch verbunden (verlötet) ist.
Überläufe müssen also tiefer als die Oberkante Türschwelle eingebaut werden. Folgende Fehler sind immer wieder festzustellen:
— Der Fußbodeneinlauf liegt höher als die Türschwelle, d. h. bevor anstauendes Wasser über den Notüberlauf abläuft, dringt es in die Wohnung ein
— Der Fußbodeneinlauf ist lose durch die Abdichtungsaufkantung gesteckt. Anstauendes Wasser kann zwischen Notüberlauf und Aufkantung in die Konstruktion eindringen
— Der Notüberlauf besteht nur aus einem „dünnen„ Röhrchen und verstopft sofort, so daß der Notüberlauf funktionsuntauglich ist.
Erforderlich ist ein Mindestdurchmesser von 40 mm, der mit einem Klebeflansch verbunden (verlötet) ist.
Überläufe müssen also tiefer als die Oberkante Türschwelle eingebaut werden. Folgende Fehler sind immer wieder festzustellen:
— Der Fußbodeneinlauf liegt höher als die Türschwelle, d. h. bevor anstauendes Wasser über den Notüberlauf abläuft, dringt es in die Wohnung ein
— Der Fußbodeneinlauf ist lose durch die Abdichtungsaufkantung gesteckt. Anstauendes Wasser kann zwischen Notüberlauf und Aufkantung in die Konstruktion eindringen
— Der Notüberlauf besteht nur aus einem „dünnen„ Röhrchen und verstopft sofort, so daß der Notüberlauf funktionsuntauglich ist.
Autor: Dipl.-Ing. Joachim Schulz, Architekt & ö. b. u. v. Sachverständiger






