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Walmart kündigt schon vor Einzug
28.01.2004 (GE 2/04, Seite 72) Jäger und Angler kennen das Gefühl: einen ganz großen Brocken vor der Flinte oder an der Rute zu haben – und dann scheut das Wild. Der Schuß geht vorbei oder die Leine reißt. So etwa muß sich Hartmut Moschner, zuständiges Vorstandsmitglied der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM), gefühlt haben, als pünktlich zum Weihnachtsfest die US-Supermarktkette Walmart, der größte Mieter für die sanierten Passagen am Roten Rathaus, mit der fristlosen Kündigung ins Haus fiel, noch bevor der erste Käufer einziehen konnte.
Begründung für die Kündigung des 15-Jahre-Vertrages schon vor Einzug: Zeitverzug bei der Fertigstellung der Räume, unzureichende Deckenbelastung usw. – was man eben als Mieter so vorbringt, wenn man einen Vertrag nicht erfüllen will, weil sich inzwischen die eigenen Planungen verändert haben, und Schadensersatzansprüche des Vermieters drohen. Und diese Ansprüche könnten saftig sein, denn die WBM hat eigens für Walmart ein Parkhaus gebaut. Vermutet wird, daß Walmart schlicht die Hosen voll hat: Nicht nur, daß der Einzelhandel generell schwere Zeiten durchläuft. Hinzu kommt, daß in unmittelbarer Nachbarschaft auch noch das Einkaufszentrum von DEGEWO/Sonae entstehen soll. Konkurrenz belebt nicht nur das Geschäft – manchmal beendet sie auch eines …