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Wassertarife
13.01.2004 (GE 1/04, Seite 4) So verdächtig schnell wurde in Berlin noch nie ein Gesetz durchgepeitscht wie das Änderungsgesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, durch das den Berlinern höhere Wasserpreise verordnet wurden, ohne daß sie von der Kostenseite erzwungen wären:
Am 11. Dezember beschloß das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz nach Minimalvorlauf. Bereits zwei Tage später - an einem Samstag (!) - stand es im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Berlin 2003 Seite 591). Und nur zwei weitere Tage später hat der Senat auch noch die notwendige Änderungsverordnung der Verordnung über die Tarife der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und die Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe für das Jahr 2004 erlassen. All das führt nun zu einer Erhöhung der Wasser- und Abwasserpreise ab 1. Januar 2004 um mehr als 15 %. Außerdem haben die BWB künftig die Möglichkeit, Tarife in Grund- und Arbeitspreise aufzuspalten sowie progressive und degressive Preisbemessungen vorzunehmen, die Abschreibungsmethode von der ursprünglichen Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungswerte hin zu einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte zu ändern und das betriebsnotwendige Kapital höher zu verzinsen. Mit der vom Berliner Senat verabschiedeten Wassertarifverordnung und Zinsverordnung wird der Zinssatz für das Jahr 2004 auf 6 % festgesetzt.