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Urheberrechtsprozeß wegen Staatsbibliothek
13.01.2004 (GE 1/04, Seite 8) Der Konflikt ist so alt wie die Menschheit selbst, und niemand hat ihn besser beschrieben als Altmeister Johann Wolfgang von Goethe in seinem „Zauberlehrling“. Da gibt es den großen Lehrer, und es gibt den Schüler, und in mancher Beziehung verschwimmt dann der Unterschied, so daß der Lehrling glaubt, schon selbst Herrscher des Besens zu sein.
Vielleicht liegt ein wenig von diesem Grundkonflikt auch der aktuellen Auseinandersetzung um die Berliner Staatsbibliothek zugrunde. Seit jeher gilt als deren Architekt der Baumeister Hans Scharoun. Einer seiner Schüler war Edgar Wisniewski, der an Entwürfen der Staatsbibliothek damals mitgearbeitet hat. Wie weit sich das zu einer Miturheberschaft verdichtet hat, will Wisniewski, 25 Jahre nach dem Bau der Staatsbibliothek, nun gerichtlich klären lassen. Es sei eine „baugeschichtliche Lüge“, erklärte Wisniewski, wenn die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Eigentümerin der Bibliothek, behaupte, Scharoun sei der alleinige Urheber. Wisniewski will mit seinem Urheberrechtsprozeß erreichen, daß Veränderungen an der Staatsbibliothek künftig seiner Zustimmung bedürfen. Die Staatsbibliothek hat einen unübersehbaren Zug von Großem und von Großzügigkeit. Eigenschaften, die man den Schülern großer Meister auch wünschen möchte.