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"Lug und Trug statt Klarheit"
12.12.2003 (GE 24/03, Seite 1569) Vor Jahren überschrieb ich an dieser Stelle einen Beitrag mit „In Richtung schottischer Whisky„ – es ging um den Anstieg der Wasser- und Abwasserpreise in Berlin.
Nun sollen sie also am 1. Januar 2004 doch noch um rund 15 % steigen, die Wasser- und Abwasserpreise, obwohl einen großen Teil der Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses angesichts des gigantischen Raubzuges der Wasserbetriebe in den 90er Jahren das Gewissen plagt – und das ist immerhin das einzige, dem so ein Abgeordneter verantwortlich ist. Der Raubzug sucht ja auch seinesgleichen. Über eine Milliarde Euro, so eine überschlägige Berechnung von Haus & Grund Berlin (die Wasserbetriebe gestehen nur rund eine dreiviertel Milliarde Euro ein), wurde den Kunden in den 90er Jahren ohne Rechtsgrund aus der Tasche gezogen, wie ein Prozeß von Haus & Grund gegen die BWB zutage förderte.
Eigentlich müßten die Preise nicht steigen. Im Gegenteil, sie könnten sinken, wäre für ihre Kalkulation noch das Prinzip maßgebend, daß sie billigem Ermessen entsprechen müssen. Seit aber die frühere Finanzsenatorin Fugmann-Heesing die Berliner Wasserbetriebe zur Hälfte an ein privates Bieterkonsortium veräußert und damit die Berliner verkauft hatte, gilt für die Wasserpreise das Kostenüberschreitungsverbot nicht mehr. Statt dessen stehen der Preisentwicklung nach oben nur die verfassungsrechtlichen Gebote der Gleichbehandlung und des Äquivalenzprinzips im Wege – und das sind schwache Freunde.
Damit diese Kostenüberschreitung, die notwendig ist, um die den privaten Investoren zugesagte Rendite zu gewährleisten, auch gerichtsfest wird, reicht das Abgeordnetenhaus auch noch die gesetzgebende Hand in Form einer Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes. Wörtlich schrieb zu diesem Vorgang ein Abgeordneter der SPD kürzlich:
„Wer jetzt einer Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes zustimmt, die zu Lasten Berlins und seiner Bevölkerung die Rendite der Privaten erhöht, muß wissen, daß er das Volk betrügt.„
Haus & Grund Berlin war 1999 entschieden gegen eine Teilprivatisierung der Wasserbetriebe, weil Markt eine Schwester mit Namen Wettbewerb hat, die bei der Teilprivatisierung fehlte.
Privatisiert wurde ein Monopol, und zwar für ein Linsengericht. Wenn die privaten Investoren das anders sehen (sie glauben, sie hätten eine halbe Milliarde DM zuviel gezahlt), dann nur deshalb, weil sie angesichts eines Spareckzinses von knapp über 1 % ihre Renditevorstellung von einer 15 %igen Kapitalverzinsung immer noch für moralisch halten.
Statt mit 4 % (wie bisher) sollen die Wasserbetriebe das sogenannte betriebsnotwendige Vermögen künftig mit „mindestens„ 6 % verzinst bekommen (macht rund 60 Millionen Euro jährlich mehr in der Wasserkasse). Statt auf Anschaffungskosten sollen die Wasserbetriebe künftig auf Wiederbeschaffungszeitwerte abschreiben dürfen.
Aber dürfen ist noch lange nicht können. Die Berliner Wasserbetriebe kennen nämlich nicht einmal die Baujahre ihrer Abwasserkanäle. Die in der Vergangenheit noch zulässige Abschreibung über geschätzte technische Nutzungsdauern ist seit 1994/1996 nicht mehr zulässig.
Weil allein bei den Abwasserkanälen der Aufwand zur Ermittlung der Baujahre zu groß wäre oder eine Ermittlung gar unmöglich, haben die BWB (u. a. mit Forschungsgeldern des Bundes) ein Verfahren entwickelt, mit dem man angeblich die Nutzungsdauer (die braucht man für die Abschreibung) ohne Baujahr errechnen kann. Bewertungsfachleute halten das für Unfug.
Gerichtsfest scheint das auch nicht zu sein. Ebensowenig die vom Berliner Landesgesetzgeber zugelassene Verzinsung auf ein betriebsnotwendiges Kapital, das in Höhe von rund 90 % von den Kunden schon einmal bezahlt wurde. Und wer zahlt der Bank schon Zinsen auf seine eigenen Einlagen? Alleine diese Position macht rund 100 Millionen Euro im Jahr aus oder knapp 15 % der Wasser- und Abwasserpreise.
Mit der jetzt geplanten Erhöhung sollen die Bürger also um 30 % überhöhte Wasserpreise bezahlen. Ich nehme an, Sie sind dabei, wenn wir uns dagegen zur Wehr setzen.
Eigentlich müßten die Preise nicht steigen. Im Gegenteil, sie könnten sinken, wäre für ihre Kalkulation noch das Prinzip maßgebend, daß sie billigem Ermessen entsprechen müssen. Seit aber die frühere Finanzsenatorin Fugmann-Heesing die Berliner Wasserbetriebe zur Hälfte an ein privates Bieterkonsortium veräußert und damit die Berliner verkauft hatte, gilt für die Wasserpreise das Kostenüberschreitungsverbot nicht mehr. Statt dessen stehen der Preisentwicklung nach oben nur die verfassungsrechtlichen Gebote der Gleichbehandlung und des Äquivalenzprinzips im Wege – und das sind schwache Freunde.
Damit diese Kostenüberschreitung, die notwendig ist, um die den privaten Investoren zugesagte Rendite zu gewährleisten, auch gerichtsfest wird, reicht das Abgeordnetenhaus auch noch die gesetzgebende Hand in Form einer Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes. Wörtlich schrieb zu diesem Vorgang ein Abgeordneter der SPD kürzlich:
„Wer jetzt einer Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes zustimmt, die zu Lasten Berlins und seiner Bevölkerung die Rendite der Privaten erhöht, muß wissen, daß er das Volk betrügt.„
Haus & Grund Berlin war 1999 entschieden gegen eine Teilprivatisierung der Wasserbetriebe, weil Markt eine Schwester mit Namen Wettbewerb hat, die bei der Teilprivatisierung fehlte.
Privatisiert wurde ein Monopol, und zwar für ein Linsengericht. Wenn die privaten Investoren das anders sehen (sie glauben, sie hätten eine halbe Milliarde DM zuviel gezahlt), dann nur deshalb, weil sie angesichts eines Spareckzinses von knapp über 1 % ihre Renditevorstellung von einer 15 %igen Kapitalverzinsung immer noch für moralisch halten.
Statt mit 4 % (wie bisher) sollen die Wasserbetriebe das sogenannte betriebsnotwendige Vermögen künftig mit „mindestens„ 6 % verzinst bekommen (macht rund 60 Millionen Euro jährlich mehr in der Wasserkasse). Statt auf Anschaffungskosten sollen die Wasserbetriebe künftig auf Wiederbeschaffungszeitwerte abschreiben dürfen.
Aber dürfen ist noch lange nicht können. Die Berliner Wasserbetriebe kennen nämlich nicht einmal die Baujahre ihrer Abwasserkanäle. Die in der Vergangenheit noch zulässige Abschreibung über geschätzte technische Nutzungsdauern ist seit 1994/1996 nicht mehr zulässig.
Weil allein bei den Abwasserkanälen der Aufwand zur Ermittlung der Baujahre zu groß wäre oder eine Ermittlung gar unmöglich, haben die BWB (u. a. mit Forschungsgeldern des Bundes) ein Verfahren entwickelt, mit dem man angeblich die Nutzungsdauer (die braucht man für die Abschreibung) ohne Baujahr errechnen kann. Bewertungsfachleute halten das für Unfug.
Gerichtsfest scheint das auch nicht zu sein. Ebensowenig die vom Berliner Landesgesetzgeber zugelassene Verzinsung auf ein betriebsnotwendiges Kapital, das in Höhe von rund 90 % von den Kunden schon einmal bezahlt wurde. Und wer zahlt der Bank schon Zinsen auf seine eigenen Einlagen? Alleine diese Position macht rund 100 Millionen Euro im Jahr aus oder knapp 15 % der Wasser- und Abwasserpreise.
Mit der jetzt geplanten Erhöhung sollen die Bürger also um 30 % überhöhte Wasserpreise bezahlen. Ich nehme an, Sie sind dabei, wenn wir uns dagegen zur Wehr setzen.
Autor: Dieter Blümmel