Archiv / Suche
Paarfalle
12.12.2003 (GE 24/03, Seite 1573) Im Endspurt auf die Eigenheimzulage schießen viele unverheiratete Paare ein Eigentor:
Erwerben sie die Immobilie gemeinsam, verbrauchen beide Partner den Anspruch auf Eigenheimzulage. Sie erhalten die staatliche Förderung insgesamt nur für ein Objekt, obwohl eigentlich jedem Partner für ein ganzes Objekt die Zulage zustünde. Aus diesem Grund wird von nichtehelichen Paaren häufig entschieden, daß nur einer von ihnen die Immobilie erwirbt, obwohl der andere in dem Objekt mitlebt und die Belastungen gemeinsam getragen werden. So behält zwar einer der beiden den Anspruch auf Eigenheimzulage (wofür eigentlich, wenn sie abgeschafft wird?), hat sich damit aber unwissentlich in ein anderes Abseits geschossen. Bei Tod, Trennung und Insolvenz geht der Nichteigentümer leer aus, obwohl er unter Umständen ebensoviel investiert hat wie sein Lebensgefährte, der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Die Notarkammern weisen darauf hin, daß in solchen Fällen dringender Handlungsbedarf besteht. Nur eine vertragliche Regelung kann den Lebenspartner, der nicht Eigentümer wird, vor den Gefahren schützen, die bei Tod, Trennung und Insolvenz entstehen können. Der „gute“ Rat, daß aus Gründen der Eigenheimzulage nur ein Partner ins Grundbuch geht, könne aber zu einem bösen Ende führen.