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Lärmschutz
12.12.2003 (GE 24/03, Seite 1572) Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat den Entwurf eines Landes-Immissionsschutzgesetzes vorgelegt.
Die Befristung der Berliner Lärmverordnung bis Juni 2004 wird zum Anlaß genommen, nun eine gesetzliche Regelung vorzunehmen. Inhalte sind u. a.: Der besondere Schutz der Ruheheiten (6.00 - 7.00 Uhr und 20.00 - 22.00 Uhr) entfällt. Beschränkungen für Geräte und Maschinen auf öffentlichen Straßen in dieser Zeit werden entfallen. Eingeführt wird ein Genehmigungsverfahren für öffentliche Veranstaltungen im Freien. Für Schankvorgärten soll die Ausnahmeregelung beibehalten werden.