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WASSERPREIS UM 30 PROZENT ÜBERHÖHT
Haus & Grund empfiehlt Gegenmaßnahmen (Download Musterbrief)
10.12.2003 (Haus & Grund Berlin, Presse-Dienst) Haus & Grund Berlin fordert alle Berliner Abgeordneten auf, der Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes, die heute auf der Tagungsordnung steht, ihre Zustimmung zu verweigern. Bereits jetzt seien die Wasser- und Abwasserpreise um knapp 15 % überhöht. Mit der geplanten Anhebung zum 1. Januar 2004 seien die Wasser-/Abwasserpreise dann um rund 30 % überhöht.
Damit würde eine Politik fortgesetzt, die in den 90er Jahren schon dazu führte, daß die Berliner Wasserkunden ohne Rechtsgrund über 1 Milliarde Euro zuviel bezahlen mußten. Haus & Grund Berlin beziffert die künftige jährliche Überhöhung auf mindestens 150 Millionen Euro.
Die kürzlich in einem Zeitschriftenbeitrag unter anderem durch den SPD-Abgeordneten Lorenz geäußerte Kritik sollte allen Abgeordneten zu denken geben. Dort hieß es wörtlich: „Wer jetzt einer Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes zustimmt, die zu Lasten Berlins und seiner Bevölkerung die Rendite der Privaten erhöht, muß wissen, daß er das Volk betrügt.„
Selbstverständlich müsse privates Engagement sich rechnen, betont Haus & Grund Berlin. Allerdings sei in einer Zeit, da der Spareckzins knapp über 1 % liege, eine Renditeerwartung von 15 % unmoralisch.
Haus & Grund Berlin will die Zulässigkeit der Entgelte gerichtlich klären lassen. Der Verband der privaten Eigentümer hält die fiktive Verzinsung für um 90 % überhöht, weil die Kunden Zinsen für Kapital zahlen müßten, das sie selbst über frühere Entgelte aufgebracht hätten. Außerdem werde man die neue Abschreibungsmethode auf Wiederbeschaffungszeitwerte angreifen. Die Methode sei für Neuinvestitionen zwar zulässig, dürfe auch dort aber nicht mit einer kalkulatorischen Nominalverzinsung verbunden werden. Für vorhandene Anlagen könnten die BWB diese Methode dagegen schon deshalb nicht gerichtsfest anwenden, weil sie in vielen Fällen gar nicht wüßten, wann z. B. ihre Abwasserkanäle gebaut wurden.
Haus & Grund empfiehlt seinen Mitgliedern, die Wasserbetriebe anzuschreiben mit dem Hinweis, man werde ab sofort nur unter Vorbehalt zahlen, und die Wasserbetriebe sollten in bezug auf Rückforderungsansprüche auf die Einrede der Verjährung verzichten. Ein entsprechendes Schreiben kann ab sofort auf folgenden Internetseiten abgerufen werden: www.haus-und-grund-berlin.de und www.das-grundeigentum.de
Falls die Wasserbetriebe eine solche Erklärung nicht abgeben, sind weitere Maßnahmen angedacht - u. a. die Kürzung der Wasser- und Abwasserrechnungen.
Grundbesitzervereine e.V.
Landesverband in Haus & Grund
Deutschland
Potsdamer Straße 143
10783 Berlin
Telefon 030 / 216 34 36
Telefax 030 / 216 98 23
www.haus-und-grund-berlin.de
[email protected]
Jörg-Konrad Becker
(Verbandsvorsitzender)
Michael Kirchwitz
(Verbandsdirektor)
Ansprechpartner
für die Presse:
Dieter Blümmel
(Pressesprecher)
Telefax 030 / 411 30 25
Telefon dienstlich:
030 / 41 47 69-25
Funktelefon:
0172 / 38 39 39 0
www.grundeigentum-verlag.de
[email protected]
Die kürzlich in einem Zeitschriftenbeitrag unter anderem durch den SPD-Abgeordneten Lorenz geäußerte Kritik sollte allen Abgeordneten zu denken geben. Dort hieß es wörtlich: „Wer jetzt einer Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes zustimmt, die zu Lasten Berlins und seiner Bevölkerung die Rendite der Privaten erhöht, muß wissen, daß er das Volk betrügt.„
Selbstverständlich müsse privates Engagement sich rechnen, betont Haus & Grund Berlin. Allerdings sei in einer Zeit, da der Spareckzins knapp über 1 % liege, eine Renditeerwartung von 15 % unmoralisch.
Haus & Grund Berlin will die Zulässigkeit der Entgelte gerichtlich klären lassen. Der Verband der privaten Eigentümer hält die fiktive Verzinsung für um 90 % überhöht, weil die Kunden Zinsen für Kapital zahlen müßten, das sie selbst über frühere Entgelte aufgebracht hätten. Außerdem werde man die neue Abschreibungsmethode auf Wiederbeschaffungszeitwerte angreifen. Die Methode sei für Neuinvestitionen zwar zulässig, dürfe auch dort aber nicht mit einer kalkulatorischen Nominalverzinsung verbunden werden. Für vorhandene Anlagen könnten die BWB diese Methode dagegen schon deshalb nicht gerichtsfest anwenden, weil sie in vielen Fällen gar nicht wüßten, wann z. B. ihre Abwasserkanäle gebaut wurden.
Haus & Grund empfiehlt seinen Mitgliedern, die Wasserbetriebe anzuschreiben mit dem Hinweis, man werde ab sofort nur unter Vorbehalt zahlen, und die Wasserbetriebe sollten in bezug auf Rückforderungsansprüche auf die Einrede der Verjährung verzichten. Ein entsprechendes Schreiben kann ab sofort auf folgenden Internetseiten abgerufen werden: www.haus-und-grund-berlin.de und www.das-grundeigentum.de
Falls die Wasserbetriebe eine solche Erklärung nicht abgeben, sind weitere Maßnahmen angedacht - u. a. die Kürzung der Wasser- und Abwasserrechnungen.
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