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Straßenbaubeitragsgesetz
03.12.2003 (GE 23/03, Seite 1508) Der Senat hat dem Berliner Abgeordnetenhaus über den Stand der Arbeiten an einem Straßenausbaubeitragsgesetz berichtet. Der Bericht nennt die Prinzipien des Gesetzentwurfs, verzichtet aber auf Einzelheiten. Diese sollen erst bei der Vorlage des fertigen Gesetzentwurfs beraten werden.
Der Straßenausbaubeitrag soll für die Verbesserung, Erweiterung oder grundlegende Erneuerung bestehender Straßen erhoben werden. Die Grundstückseigentümer werden mit dem Straßenausbaubeitrag anteilig an den Baukosten beteiligt. Je mehr die Straße von der Allgemeinheit (Durchgangsverkehr) genutzt wird, desto geringer fällt dieser Anteil aus. Ausbaumaßnahmen sind Verbesserungen, Erweiterungen oder grundlegende Erneuerungen einer Straße, nicht jedoch die laufende Unterhaltung, die Instandsetzung oder Verkehrssicherungsmaßnahmen, wie Markierungen oder Ampelanlagen. Die Ausbaustandards sollen aber auf ein Minimum gesenkt werden. Der Ausbau soll sich künftig nach den Bedürfnissen der Anwohner richten. Haus & Grund Berlin und die anderen wohnungswirtschaftlichen Verbände sind gegen das Gesetz.