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Lärmschutz
19.11.2003 (GE 22/03, Seite 1446) Die Deutsche Bahn muß beim Bahnbau in Berlin den Lärmschutz verbessern.
Eine Berliner Wohnungsgenossenschaft hatte sich gegen die Planfeststellung für den Wiederaufbau und die Elektrifizierung der Anhalter Bahn gewandt, die aus südlicher Richtung kommend, nachdem sie sich nördlich des Prellerwegs in Höhe des S-Bahnhofs Priesterweg auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Tempelhof mit der Dresdner Bahn vereinigt, künftig an die neuen Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlins - insbesondere den Lehrter Bahnhof - anschließen wird.
In dem von der Planfeststellung umfaßten Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt mit der Dresdner Bahn und Haltepunkt Lichterfelde besitzt die Genossenschaft zwei trassennah gelegene Hochhäuser. Für diese forderte sie einen verbesserten Lärmschutz, teilweise darüber hinaus auch Erschütterungsschutz, weil sie bei einer Verschlechterung des Wohnumfelds Leerstände und Mietausfälle befürchtete. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben und das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet, das Lärmschutzkonzept für die Hochhäuser zu überarbeiten und dabei eine Erhöhung der Lärmschutzwände in Betracht zu ziehen. Hinsichtlich des Erschütterungsschutzes hat das Gericht die Planfeststellung dagegen nicht beanstandet (BVerwG 9 A 69.02 - Urteil vom 24. September 2003).