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Kürzung von Fördermitteln im sozialen Wohnungsbau
Mieterhöhungen ab 1. April 2004
19.11.2003 (GE 22/03, Seite 1452) Der Berliner Senat wird auch im kommenden Jahr die laufenden Aufwendungszuschüsse für Sozialwohnungen kürzen, so daß zum 1. April 2004 Mieterhöhungen durchgeführt werden müssen.
Der Senat hat die dazu notwendigen Verwaltungsvorschriften über die Kürzung der Förderung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau sowie im Bereich der Wohnungsfürsorge beschlossen.

Durch diese Verwaltungsvorschriften erfolgen die planmäßigen Fördermittelkürzungen in der Höhe von 0,1278 €/m2 Wfl. mtl. einheitlich zum 1. April 2004 und 1. April 2005. Bisher wurden Fördermittel im sozialen Wohnungsbau planmäßig zu den jeweiligen Monaten der Bezugsfertigkeit reduziert, also je nach Wohngebäude über das Jahr verteilt und nicht für alle am 1. April. Je nach ursprünglichem planmäßigem Termin der Fördermittelkürzungen bedeutet dies bisher ein zeitliches Hinausschieben oder Vorziehen der Mieterhöhung.

Darüber hinaus wird in den beiden Jahren 2004 und 2005 jeweils zum 1. April eine außerplanmäßige Fördermittelkürzung umgesetzt, die zusätzlich eine Mieterhöhung von 0,1722 €/m2 Wfl. mtl. beinhaltet. Die Fördermittelkürzungen von 0,1722 €/m2 Wfl. mtl. betreffen solche Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaus, die ab dem Wohnungsbauprogrammjahr 1972 mit Aufwendungsdarlehen und Aufwendungshilfen sowie mit Darlehen der Investitionsbank Berlin gefördert wurden.

Die Fördermittelkürzungen werden aber nicht uneingeschränkt vorgenommen. Wenn die Nettokaltmiete der Wohnung 5,50 €/m2 Wfl. mtl. überschreitet, wird die Förderung nicht weiter gekürzt. Dadurch soll gewährleistet werden, daß Sozialmieten für die Mieter tragbar bleiben.

In 2004 werden etwa 93.000 und im Jahr 2005 etwa 82.000 Sozialmietwohnungen der Programmjahre ab 1972 betroffen sein. Ausgenommen von den außerplanmäßigen Förderkürzungen (0,1722 €/m2 Wfl. mtl. zum 1. April 2004 und 1. April 2005) sind 18.372 Wohnungen in folgenden 15 festgesetzten Gebieten:
1. Bülowstraße (Tempelhof-Schöneberg)
2. Neues Kreuzberger Zentrum (Friedrichshain-Kreuzberg)
3. Rollbergsiedlung (Neukölln)
4. Wollankstraße (Mitte)
5. Brunnenstraße (Mitte)
6. Wassertorplatz (Friedrichshain-Kreuzberg)
7. Mariannenplatz (Friedrichshain-Kreuzberg)
8. Wohnen am Kleistpark/„Sozialpalast„ (Tempelhof-Schöneberg)
9. Mehringplatz (Friedrichshain-Kreuzberg)
10. Dammweg-Siedlung (Neukölln)
11. Ackerstraße (Mitte)
12. Werner-Düttmann-Platz (Friedrichshain-Kreuzberg)
13. Sonnenallee (Neukölln)
14. Terrassen Schöneberg (Tempelhof-Schöneberg)
15. Heinrich-Zille-Siedlung (Mitte)
Die mit den Beschlüssen administrierten Mieterhöhungen zum 1. April 2004 bzw. 2005 werden dazu führen, daß die Miete bei vielen Sozialwohnungen über die ortsübliche Miete steigt.
Wir werden in einer der nächsten Ausgaben wie üblich ausführlich darüber berichten, wie die Mietanhebungen im einzelnen durchzuführen sind. Auch die notwendigen Formulare werden bereitgestellt.