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Bündelungsinitiative
19.11.2003 (GE 22/03, Seite 1449) Auf der Münchener Expo Real haben der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und die sogenannte „Bündelungsinitiative in der deutschen Immobilienwirtschaft“ (das ist der Zusammenschluß von 23 großen deutschen Immobilienfirmen) erklärt, sie würden intensive Gespräche mit dem Ziel eines Zusammenschlusses beider Verbände führen.
Das hätte die Bündelungsinitiative einfacher haben können, wenn diese Unternehmen gleich dem BFW beigetreten oder in ihm verblieben wären. So manche Energie wäre nicht fehlgeleitet und verschwendet worden. Die „Bündelungsinitiative“ hatte sich Anfang 2003 als „Bundesverband der deutschen Immobilienwirtschaft“ gegründet und damit zu Recht auch die juristische Gegenwehr aller anderen Verbände zu spüren bekommen, die in dem neuen „Bundesverband“ nur ein großes Stück Anmaßung sahen. Die rechtliche Intervention war erfolgreich, und aus dem „Bundesverband“ wurde nur noch eine „Bündelungsinitiative“, die voraussichtlich im BFW aufgehen wird, ohne daß sich letztlich viel ändert. Ein „Sieg der Vernunft“, wie es ein Immobilienjournalist nannte, ist das Zusammengehen (wenn es dazu kommt) nicht, sondern lediglich die Beendigung eines typisch deutschen Hornberger Schießens. Einen wie auch immer gearteten Immobilien-Dachverband wird es in Deutschland schlicht deshalb nicht geben, weil die Interessen der auf dem Immobilienmarkt Tätigen vielfach derart unterschiedlich, teilweise sogar gegensätzlich sind, daß jedenfalls ein funktionierender gemeinsamer Lobbyverband von der Sache her schon ausgeschlossen ist. Im übrigen darf nicht vergessen werden, daß es den immer wieder geforderten Dachverband schon seit Jahren gibt - nämlich den Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung. In ihm sind fast alle Immobilienverbände Mitglied, sogar der Deutsche Mieterbund. Dieser Verband funktioniert nur deshalb vernünftig, weil in ihm zwar alle Themen rund um die Immobilie sehr unaufgeregt und gründlich diskutiert werden können, aber auch nicht der Versuch unternommen wird, politische Einzelinteressenvertretungen über den gemeinsamsten Nenner hinaus leisten zu wollen. Und der Nenner, der ist ziemlich klein.