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Wohngeld-Reform
10.11.2003 (GE 21/03, Seite 1345) Der Deutsche Bundestag hat mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV„) auch eine grundlegende Reform des Wohngeldes zum 1. Juli 2004 beschlossen.
Neben der vereinfachten Antragsstellung für die Bezieher von Wohngeld sollen die Gemeinden auch 300 Millionen Euro Verwaltungskosten einsparen können. Zur Zeit erhalten Empfänger sogenannter Transferleistungen, wie zum Beispiel Sozialhilfe oder Grundsicherung, auch Wohngeld, müssen dafür aber einen separaten Antrag stellen. Außerdem führt das bisherige Nebeneinander von Transferleistung und Wohngeld zu gravierenden Vollzugsproblemen: Es kommt häufig zu Doppelzuständigkeiten bei der Leistungserbringung.