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Hartz-Gesetze bringen gravierende Nachteile für Vermieter
Miete künftig nicht mehr vom Sozialamt?
10.11.2003 (GE 21/03, Seite 1360) Vermietern, die an Sozialhilfeempfänger vermietet haben und die Miete direkt vom Sozialamt erhalten, droht durch die Hartz-Gesetze eine gravierende Verschlechterung: Der Direktzahler Sozialamt entfällt!
Im Bereich der organisierten Wohnungsunternehmen belaufen sich die Mietaußenstände jährlich auf 796 Millionen Euro, im Bereich der organisierten privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sind Außenstände an Mietforderungen von rund 1,1 Milliarden Euro zu verzeichnen, das ergibt ein Mietforderungsvolumen von rund 1,9 Milliarden Euro jährlich. Diese Entwicklung bringt insbesondere den privaten Vermieter in eine bedrohliche Situation, da er aus den Mieten Zins- und Tilgungsleistungen für kreditfinanzierte Immobilien erbringen und darüber hinaus laufend in die Immobilie investieren muß.

Die bisherige Gesetzeslage stellt sich so dar, daß Bedürftige und Sozialhilfeempfänger den Betrag der Miete vom Sozialamt direkt ausgezahlt bekommen, um diesen ihrem Vermieter selbst zu überweisen oder zu bezahlen. Wenn das jeweilige Sozialamt jedoch erfährt, daß der Mietzins vom Sozialhilfeempfänger nicht entrichtet wurde, überweist es selbst den Betrag des fälligen Mietzinses an den Vermieter, um Kündigungen der Mietverhältnisse zu vermeiden (teilweise in Großstädten der Regelfall).

Nach den am 17. Oktober 2003 im Bundestag beschlossenen Gesetzen (Hartz Ill und IV) soll der Sozialhilfeempfänger künftig das sogenannte Arbeitslosengeld II erhalten. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, in dem die Miete bereits enthalten ist. Das bedeutet für den Empfänger dieser Mittel, daß er alle notwendigen Ausgaben eigenverantwortlich bestreiten soll. Im Fall von Mietrückständen hat damit das Sozialamt keinerlei Möglichkeiten mehr, die Miete unmittelbar an den Vermieter zu leisten, um verzugsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

Durch diese gesetzliche Änderung droht folglich eine große Anzahl von Mietverhältnissen notleidend zu werden, da es der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, daß eine Mehrzahl der Mieter nicht in der Lage sein wird, mit den vom Staat gewährten Mitteln so zu verfahren, daß sie ihre Mietschulden bezahlen können.

Im Detail noch nicht geklärt ist lediglich, wer Träger dieses Arbeitslosengeldes II sein soll. Die Bundesregierung möchte eine sogenannte „Arbeitsagentur„ neu gründen und die Verantwortung für diese in die Hände der Bundesanstalt für Arbeit geben. Die Opposition hingegen möchte die Macht der Gemeinden und Kommunen stärken und die örtlichen Sozialämter in die Pflicht nehmen.

Wenn auch das gesamte Hartz-Gesetzespaket nicht zustimmungspflichtig ist, so ist der entscheidende, hier betroffene Teil Hartz IV in jedem Punkt von der Zustimmung des Bundesrates abhängig. Es steht zu erwarten, daß der Bundesrat in einer seiner nächsten Sitzungen (7. November 2003 oder 28. November 2003) über Hartz IV entscheiden wird. Die Opposition (CDU/CSU-Fraktion und FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag) und auch die jeweiligen Landesregierungen haben bereits angekündigt, daß sie das Hartz-IV-Gesetz im Bundesrat nicht passieren lassen wollen, sondern vielmehr im Vermittlungsausschuß über das gesamte Hartz-Paket (also auch Hartz III) verhandeln wollen.

Der Präsident von Haus & Grund Deutschland hat aus diesem Grund die Partei- und Fraktionsvorsitzenden der Opposition im Deutschen Bundestag und die Ministerpräsidenten der Landesregierungen der Bundesländer angeschrieben. Um eine ordnungsgemäße Mietzinszahlung auch für die Zukunft zu gewährleisten, würde es sich zum Beispiel anbieten, die Miete aus dem Pauschalbetrag des Arbeitslosengeldes II herauszunehmen und gesondert entweder über das örtliche Sozialamt oder über die örtliche Wohngeldstelle an den jeweiligen Vermieter direkt auszuzahlen. Dies ist aber nur ein möglicher Lösungsvorschlag.