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Serie: Typische Baufehler und ihre Ursachen
22. Steigendes Grundwasser
16.10.2003 (GE 20/03, Seite 1322) In Berlin steigt z. Zt. der Grundwasserspiegel. Dies macht sich dahingehend bemerkbar, daß die Kellersohle einige Zentimeter „unter Wasser“ steht und Feuchtigkeit an den Kellerwänden nach oben zieht.
Derartige Feuchtigkeiten sind für Altbauten in Hochwassergebieten, wie z. B. Rhein, Mosel usw. kein Mangel, sondern eine Eigenschaft, wenn bewußt in solchen Gebieten gebaut wurde.
Das Anforderungsprofil eines Kellers ist abhängig von der Raumnutzung.
Ferner ist zwischen Alt- und Neubau zu unterscheiden.

Bei einem Altbau, der ab EG komplett modernisiert und instand gesetzt wurde und wo die Kellerräume wie bisher ihre untergeordnete Raumnutzung beibehalten, ist eine aufwendige druckwasserdichte Wannenausbildung nachträglich nicht erforderlich.

Ausnahme: Das KG erhält eine Nutzungsänderung, d. h. die ursprünglichen Kellerräume (z. B. Lagerräume für feuchteunempfindliche Materialien, wie Kohle, Obst usw.) werden zu Lagerräumen für feuchteempfindliche Materialien (Papier, Zucker, Mehl usw.) bzw. zu Souterrainwohnungen ausgebaut.
Der Vermieter muß darauf achten bzw. entsprechende Hinweise an den Mieter/Nutzer geben, wofür die Kellerräume geeignet sind.

Anders verhält es sich bei Neubauten.
Da der Grundwasserspiegel erheblichen Schwankungen unterliegen kann, sollte u. a. nach LUFSKY der höchste Grundwasserspiegel (HGW), der für die Auslegung der erforderlichen Abdichtungsmaßnahme maßgebend ist, festgelegt werden.

Der maximale HGW ist der Bemessungswasserstand.
Die DIN 18195, Teil 6 [4], weist unter Punkt 5.1 u. a. darauf hin, daß der Bemessungsstand „möglichst aus langjährigen Beobachtungen zu ermitteln ist“.

Diese Beobachtungen führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie durch.
Die wasserdruckhaltende Abdichtung (ob „weiße“ oder „schwarze“ Wanne) ist mindestens 30 cm über den Bemessungswasserstand (HGW) zu führen.

Da Fahrstuhlunterfahrten meist tiefer liegen als die übrige Kellersohle, ist dieser Bereich besonders dem wechselnden Wasserstand ausgesetzt. Nicht selten mußte in den letzten Jahren der Fahrstuhl stillgelegt werden, da sich das Wartungspersonal geweigert hatte, in das „Wasserbecken“ hinabzusteigen, in dem sich noch Elektrokabel befanden.

In solchen Fällen habe ich u. a. mit einer nachträglichen Stahlwannenausbildung gute Erfahrungen gemacht.
Es gehört zum Stand der Technik, vor der Errichtung eines Gebäudes oder bei Umnutzung von Altbaukellern den höchsten Grundwasserstand (HGW) z. B. bei den Wasserwirtschaftsämtern zu erfragen, den diese aufgrund jahrzehntelanger Beobachtungen angeben können.
Eine Nichtberücksichtigung ist ein Planungsfehler.

Welche Form der nachträglichen, wasserdruckhaltenden, innenliegenden Wanne auch gewählt wird, ein statischer Nachweis für die Auftriebssicherheit ist erforderlich.
Autor: Dipl.-Ing. Joachim Schulz, Architekt & ö. b. u. v. Sachverständiger