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Wasserbetriebe
02.10.2003 (GE 19/03, Seite 1230) Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes der Berliner Wasserbetriebe beschlossen.
Die Änderung des Teilprivatisierungsgesetzes war notwendig geworden, weil das Berliner Verfassungsgericht die ursprüngliche Verzinsungsregelung für nichtig erklärt hatte. Nun soll die angemessene Verzinsung des gesamten betriebsnotwendigen Kapitals jährlich - wie auch bei den BSR - durch eine Rechtsverordnung des Senats festgelegt werden. Außerdem wird - zu Lasten der Kunden und zugunsten der BWB - die kalkulatorische Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte umgestellt - damit kann man die Wasserpreise in die Höhe treiben. Darüber hinaus wird in dem Entwurf klargestellt, daß die Berliner Wasserbetriebe auch Tarifmodelle entwickeln können, die Grund- und Arbeitspreise vorsehen.