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Neues Zweckentfremdungsverbot
02.10.2003 (GE 19/03, Seite 1228) Der Berliner Senat hat beschlossen, der Hamburger Bundesratsinitiative zur Änderung des Mietrechtsverbesserungsgesetzes beizutreten.
Dieses Gesetz enthält die bundesrechtliche Ermächtigungsnorm für die Landesregierungen, Zweckentfremdungsverbotsverordnungen zu erlassen - bislang aber nur für jeweils das gesamte Gebiet einer Gemeinde; eine Beschränkung auf Teilgebiete erlaubt die Ermächtigungsnorm nicht. Die derzeitige Regelung trägt nach Auffassung des Senats den unterschiedlichen Entwicklungen des Wohnungsmarktes in Hamburg und Berlin nicht ausreichend Rechnung. Durch eine entsprechende Änderung der Ermächtigungsnorm will der Senat sich die Möglichkeit schaffen, in Teilbereichen Berlins wieder die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum zu unterbinden. Daß der Senat dann nicht Marzahn oder Hellersdorf mit Zweckentfremdungsverbot-VOs überziehen will, sondern vor allem die besten Wohnlagen, dürfte klar sein. Also: Wer umwidmen will, sollte das jetzt tun.