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Serie: Typische Baufehler und ihre Ursachen
21. Geplante Instandhaltung
02.10.2003 (GE 19/03, Seite 1265) Bereits vor mehr als 15 Jahren habe ich Vorträge über „geplante“ Instandhaltung, d. h. Bauwerksunterhaltung und Gebäudeverwaltung gehalten. Heute faßt man diese Teilbereiche unter der Bezeichnung FACILITY MANAGEMENT zusammen. Das VOR-Denken über anfallende erhaltende Maßnahmen soll das NACH-Denken über vermeidbare Schäden verhindern.
Die meisten Instandsetzungsarbeiten sind über lang- oder mittelfristige Zeiträume erfaßbar und fallen oft in voraussehbaren Intervallen wieder an. Dies ist z. B. beim Dach, bei der Fassade und beim Treppenhaus der Fall.
Jede Hausverwaltung steht immer wieder vor den folgenden Fragen:
• Welche Schadensbeseitigungen sind dringend erforderlich?
• Welche Verbesserungen sind unbedingt zu leisten?
• Welche Verbesserungen sind wünschenswert?
• Welche Maßnahmen sind längerfristig sinnvoll?
Empfehlenswerte Wartungen, Pflege und Instandhaltungsmaßnahmen sind mit einer vollständigen Hausakte möglich.

Wartungs-Intervalle (Auszüge)
Als „Wartung“ bezeichnet man Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes.

Halbjährlich
• Entwässerungen von Balkonen, Dächern usw. auf Verstopfungen und Fremdkörper

1 x jährlich
• Dachflächen auf Pflanzenbewuchs und Funktionstauglichkeit

Alle 5 Jahre
• Holzanstriche auf Außenbauteilen
• elastische Verfugungen (z. B. Dachterrassen, Badewannen)
Die sog. „Lebensdauer“ eines Gebäudes beträgt ca. 80 Jahre. Während dieser Zeit nutzen sich einzelne Bauteile mehr oder weniger schnell ab, so daß sie erneuert werden müssen.

Beispiel:
Dachrinne aus Zink: 40 Jahre, d. h. sie muß 2 x innerhalb der 80 Jahre erneuert werden.
Anstriche - außen auf Holz: 5 Jahre, d. h. sie müssen 16 x innerhalb der 80 Jahre erneuert werden.
Aus diesen Erkenntnissen entsteht eine sog. „Häufigkeitstabelle“, mit deren Hilfe der Verwalter einen Zeitplan für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten aufstellen kann.
Fallen größere Instandhaltungsmaßnahmen, d. h. Bauarbeiten an, so entsteht ein erhöhter Zeitaufwand für die Hausverwaltung. Dieser Mehraufwand ist in der Regel nicht in den Hausverwaltergebühren enthalten und muß gesondert vergütet werden.
Autor: Dipl.-Ing. Joachim Schulz, Architekt & ö. b. u. v. Sachverständiger