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Rückzahlung
22.09.2003 (GE 18/03, Seite 1173) Nachdem in verschiedenen Fällen bei der vorzeitigen Rückzahlung von Aufwendungsdarlehen (vgl. GE 2003, 566 ff.) nach erfolgter Barwertberechnung die Frist für die Rückzahlung zu kurz bemessen war und deshalb nicht eingehalten werden konnte, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine entsprechende Fristenregelung getroffen.
Künftig gilt für alle, die Aufwendungsdarlehen vorzeitig ablösen wollen, daß die IBB mit ihnen zunächst einen Rückzahlungstermin vereinbart. Unter Berücksichtigung dieses Termins erfolgt die Festlegung des Stichtages für die Barwertberechnung. Es wird mit einem Zeitraum von 2,5 Monaten zwischen Rückzahlung und dem Stichtag für die Barwertberechnung kalkuliert. Für die Barwertberechnung erhebt die IBB übrigens künftig eine Bearbeitungsgebühr von 900 E, die allerdings auf den Rückzahlungsbetrag angerechnet wird, wenn eine vorzeitige Ablösung zustande kommt. Die Gebühr von 900 E gilt auch dann, wenn eine neue Barwertberechnung durchgeführt werden muß, weil die ursprüngliche länger als sechs Monate zurücklag.