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Zweckentfremdung
22.09.2003 (GE 18/03, Seite 1172) Die ZweckentfremdungsverbotVO ist schon förmlich aufgehoben, gleiches soll nun auch mit dem Berliner Zweckentfremdungsgesetz geschehen (mit ihm konnte man die Wiedervermietung zu Wohnzwecken anordnen).
Zusammen mit 16 weiteren überflüssigen Vorschriften – u. a. der „Hebammen-Mindesteinkommen-Verordnung“ – fällt es dem „Ersten Rechtsvereinfachungs- und Entbürokratisierungsgesetz“ zum Opfer.