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Serie: Typische Baufehler und ihre Ursachen
20. Schimmel -Lüftung?
22.09.2003 (GE 18/03, Seite 1202) Ich bearbeite sehr viele Gutachten zum Thema Schimmelpilz. Dabei stelle ich immer wieder fest, daß ca. 80 % der Schimmelbildung auf das Nutzungsverhalten der Mieter zurückzuführen sind.
Man braucht nicht teure und aufwendige Meßverfahren durchzuführen, um die Ursache von Schimmelpilzbefall festzustellen. Im Normalfall kann man im ruhigen, sachlichen Gespräch die Hintergründe erklären bzw. aufklären. Im „Streitfall“ als „Beweismittel“ bestätigen kostenintensive Untersuchungen die Hypothesen. Wenn alle Fensterscheiben auf der Raumseite „beschlagen“ bzw. naß sind, hat dies nichts mit einem angeblichen Wasserschaden in einer Raumecke zu tun (Foto 1).

Wenn in einem oder mehreren Zimmern Kleintiere gehalten werden, die Heizkörper unter breiten Innenfensterbänken montiert sind und davor noch eine Couch steht oder eine raumhohe Gardine/Vorhang die Außenwandecke verdeckt, braucht man auf Schimmelpilz in den Ecken nicht lange zu warten (Fotos 2, 3, 4).
Wie soll man mindestens 2 x täglich (je nach Feuchtigkeit) querlüften (nicht durch „angekippte“ Fenster!), wenn die Innen-Fensterbänke vollgestellt sind (z. B. mit Blumen o. ä.)?
Wird tatsächlich jedes Mal (2 x) die Fensterbank zum „Querlüften“ freigeräumt und anschließend alles wieder zurückgeräumt (Foto 5)?

Gerade in Küchen, Bädern und Schlafzimmern ist auf ein ausreichendes Lüften zu achten (Foto 6).
Wußte der Mieter, daß Schränke an einer Außenwand, bodenlange Gardinen, vollgestellte Fensterbänke und Rauhfasertapete in Bädern und Küchen die Schimmelbildung begünstigen?

Auf die Problematik „Schimmelpilzbildung“ wurde bereits in einer Broschüre aus dem Jahre 1958 (!) hingewiesen. Es wird empfohlen, dem Mieter beim Einzug das Faltblatt „Richtiges Lüften beim Heizen“ zu überreichen und dies im Mietvertrag auch zu vermerken.
Autor: Dipl.-Ing. Joachim Schulz, Architekt & ö. b. u. v. Sachverständiger