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Gewerbeabfälle
04.08.2003 (GE 15/03, Seite 968) Der Senat hat einen Bericht über den Stand der Umsetzung von Verwertungsmaßnahmen bei gewerblichen Abfällen beschlossen.
Durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes wurde eine neue Abfallentsorgungskonzeption für die Stadt Berlin erforderlich. Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Urteilen vom 13. Februar 2003 neue Festlegungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen die Verbrennung von Abfällen in Industrieanlagen und in Müllverbrennungsanlagen eine energetische Verwertung oder eine Beseitigung von Abfällen darstellt. Diese Rechtsprechung hat im Rahmen der Abfallwirtschaftsplanung des Landes Berlin erhebliche Auswirkungen auf die Anlagenplanung. Das vom Abgeordnetenhaus am 27. März 2003 beschlossene Konzept legt fest, daß die über die Kapazität der MVA Ruhleben hinausgehende Rohmüllmenge europaweit ausgeschrieben wird.