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Einer reicht
28.07.2003 (GE 14/03, Seite 897) Man sagt, Gott sei allgegenwärtig und allwissend. Man hört, die Justizminister der Länder wollen es werden. Eine Mehrheit der Bundesländer will offenbar künftig Hausmeister, Hausverwalter, Schornsteinfeger, Gas- und Stromableser oder Schlüsseldienste quasi als Amtshelfer einsetzen, um den großen Lauschangriff, durch den Gespräche vor allem in Privatwohnungen abgehört werden, professioneller vorzutragen als bisher.
Bei der - wie es euphemistisch korrekt heißt - „akustischen Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung“ können Privatpersonen bisher nicht gesetzlich verpflichtet werden, die Ermittlungsbehörden zu unterstützen. Verschiedene Bundesländer hatten das Bundesjustizministerium gebeten, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erarbeiten und die Strafprozeßordnung zu ändern. Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin alle Landesjustizverwaltungen gebeten darzulegen, ob und weshalb eine solche Änderung erforderlich sei.
Privatpersonen gesetzlich zu verpflichten, bei der primär dem Staat obliegenden Strafverfolgung mitzuwirken, wäre ein tiefgreifender Eingriff in deren Grundrechte, argumentierte Bundesjustizministerin Zypries zu Recht, und ein solcher Eingriff wäre ohnehin nur unter ganz engen Voraussetzungen verfassungsrechtlich legitimiert.
Nicht ausreichend wäre jedenfalls, wenn die Strafverfolgung durch die Mitwirkung von Privatpersonen lediglich erleichtert würde. Bezeichnend: Kein Bundesland hat in der Antwort auf die Länderumfrage des Bundesjustizministeriums dargelegt, daß eine solche Mitwirkung für die Durchführung verdeckter Ermittlungen zwingend erforderlich sei. Wenn eine solche Regelung aber nicht zwingend erforderlich ist, dann verstieße eine gesetzliche Verpflichtung z. B. für Hausmeister, Schornsteinfeger oder Schlüsseldienste gegen das Grundgesetz.
Schon die jetzige Ausgestaltung des großen Lauschangriffs, insbesondere seine praktische Umsetzung, steht im verfassungsrechtlichen Zwielicht, und nicht von ungefähr muß sich das Bundesverfassungsgericht zur Zeit damit befassen. Daß viele unbescholtene Bürger, deren Wohnungen im Zuge der Ermittlungen gegen Dritte verwanzt worden sind, entgegen der gesetzlichen Pflicht nicht im nachhinein von der Abhöraktion unterrichtet wurden, ist schon ein Skandal an sich.
Deshalb kann es nur heißen: Wehret den Anfängen. Hauswarte sind Hauswarte und keine Blockwarte. Hausverwalter bestellen bestenfalls den Kammerjäger, um Wanzen zu beseitigen, nicht um welche installieren zu lassen!
Gut, daß sich die ersten Interessenverbände bereits auf die Hinterfüße stellen: Hausverwalter würden keine Hilfestellung beim sogenannten großen Lauschangriff geben, ließ der Verband Deutscher Makler (VDM) durch seinen Pressesprecher Jürgen Michael Schick wissen. So etwas sei „absurd“. Der Beruf der Hausverwalter beruhe auf Vertrauen und Arbeitsteilung. Es sei unzumutbar, wenn Wohnungs- und Hausverwalter unter Generalverdacht als potentielle Türöffner gerieten.
Und die Berliner Schornsteinfeger-Innung erklärte: In ihrer 300jährigen Geschichte sei ein solches Ansinnen von keiner Behörde oder Institution jemals an sie herangetragen worden. Weder zu Zeiten der Nazis noch zu Zeiten der DDR hätten sich Schornsteinfeger zu Spitzeldiensten hergegeben (vgl. Seite 920).
Die PDS-Frau Petra Pau hat schon recht, wenn sie spottet, daß es „frappierend sei, wie viele Anleihen die Lausch- und Spähexperten der Bundesrepublik Deutschland inzwischen bei der verblichenen DDR nehmen“.
Bleiben wir also lieber menschlich - und damit fehlbar, nicht allwissend. Denn wie gesagt: Allgegenwärtig und allwissend ist Gott. Und ich finde: Einer reicht.
Privatpersonen gesetzlich zu verpflichten, bei der primär dem Staat obliegenden Strafverfolgung mitzuwirken, wäre ein tiefgreifender Eingriff in deren Grundrechte, argumentierte Bundesjustizministerin Zypries zu Recht, und ein solcher Eingriff wäre ohnehin nur unter ganz engen Voraussetzungen verfassungsrechtlich legitimiert.
Nicht ausreichend wäre jedenfalls, wenn die Strafverfolgung durch die Mitwirkung von Privatpersonen lediglich erleichtert würde. Bezeichnend: Kein Bundesland hat in der Antwort auf die Länderumfrage des Bundesjustizministeriums dargelegt, daß eine solche Mitwirkung für die Durchführung verdeckter Ermittlungen zwingend erforderlich sei. Wenn eine solche Regelung aber nicht zwingend erforderlich ist, dann verstieße eine gesetzliche Verpflichtung z. B. für Hausmeister, Schornsteinfeger oder Schlüsseldienste gegen das Grundgesetz.
Schon die jetzige Ausgestaltung des großen Lauschangriffs, insbesondere seine praktische Umsetzung, steht im verfassungsrechtlichen Zwielicht, und nicht von ungefähr muß sich das Bundesverfassungsgericht zur Zeit damit befassen. Daß viele unbescholtene Bürger, deren Wohnungen im Zuge der Ermittlungen gegen Dritte verwanzt worden sind, entgegen der gesetzlichen Pflicht nicht im nachhinein von der Abhöraktion unterrichtet wurden, ist schon ein Skandal an sich.
Deshalb kann es nur heißen: Wehret den Anfängen. Hauswarte sind Hauswarte und keine Blockwarte. Hausverwalter bestellen bestenfalls den Kammerjäger, um Wanzen zu beseitigen, nicht um welche installieren zu lassen!
Gut, daß sich die ersten Interessenverbände bereits auf die Hinterfüße stellen: Hausverwalter würden keine Hilfestellung beim sogenannten großen Lauschangriff geben, ließ der Verband Deutscher Makler (VDM) durch seinen Pressesprecher Jürgen Michael Schick wissen. So etwas sei „absurd“. Der Beruf der Hausverwalter beruhe auf Vertrauen und Arbeitsteilung. Es sei unzumutbar, wenn Wohnungs- und Hausverwalter unter Generalverdacht als potentielle Türöffner gerieten.
Und die Berliner Schornsteinfeger-Innung erklärte: In ihrer 300jährigen Geschichte sei ein solches Ansinnen von keiner Behörde oder Institution jemals an sie herangetragen worden. Weder zu Zeiten der Nazis noch zu Zeiten der DDR hätten sich Schornsteinfeger zu Spitzeldiensten hergegeben (vgl. Seite 920).
Die PDS-Frau Petra Pau hat schon recht, wenn sie spottet, daß es „frappierend sei, wie viele Anleihen die Lausch- und Spähexperten der Bundesrepublik Deutschland inzwischen bei der verblichenen DDR nehmen“.
Bleiben wir also lieber menschlich - und damit fehlbar, nicht allwissend. Denn wie gesagt: Allgegenwärtig und allwissend ist Gott. Und ich finde: Einer reicht.
Autor: Dieter Blümmel