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Baugesetzbuch
28.07.2003 (GE 14/03, Seite 900) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bereitet eine Novellierung des Baugesetzbuchs vor.
Unmittelbarer Anlaß ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog. Plan-UP-Richtlinie), die bis zum Sommer 2004 zu erfolgen hat. Das europaweit eingeführte Instrument der Umweltprüfung soll künftig in allen Bauleitplanverfahren nutzbar gemacht und vollständig in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung integriert werden.