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Anschlußförderung
28.07.2003 (GE 14/03, Seite 900) Die Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO hat für das von ihr verwaltete Fondsobjekt Augsburger/Passauer Straße den Mietern die Frist zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach einer Mieterhöhung um einen Monat verlängert.
Der Berliner Mieterverein hatte darum gebeten, um den betroffenen ca. 150 Mietern mehr Zeit für ihre Zukunftsplanung zu geben. Nach Wegfall der Anschlußförderung hatte die DEGEWO die Miete zum 1. Juli 2003 auf die Kostenmiete erhöht und gleichzeitig einen befristeten teilweisen Mietverzicht bis zum 30. Juni 2006 ausgesprochen.