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Vorstand DEGEWO
"Sparen, bis es quietscht"
28.07.2003 (GE 14/03, Seite 904) Das Fax des Aufsichtsratsvorsitzenden der städtischen Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO, Dr. Karl Kauermann, an die Presse war ebenso kurz wie triumphierend: „Der Aufsichtsrat der DEGEWO hat in seiner Sitzung vom 3. Juli einstimmig Herrn Frank Bielka zum weiteren Mitglied des Vorstandes der DEGEWO neben Herrn Brandt bestellt.
Der unter Federführung der Kienbaum Management Consulting GmbH vorgenommene Auswahlprozeß konnte mit dieser Entscheidung zum Abschluß gebracht werden.“ Ausrufezeichen fehlten, aber natürlich war das ein nicht zu überlesendes „Ätsch!“ an die Berliner Journalisten, die unisono diesen erneuten Versuch, den Berliner Filz am Leben zu erhalten, publizistisch bekämpft hatten. Freilich wird sich Kauermann täuschen, wenn er glaubt, mit dieser Aufsichtsratsentscheidung den Vorgang zu einem Abschluß gebracht zu haben. Denn jetzt wird es richtig interessant, wie Bielkas Berufung in den Vorstand arbeitsrechtlich umgesetzt wird. Dabei wird so mancher in der SPD und in der PDS sich - und auch den Genossen Frank Bielka - fragen, wie man das so im Kopf zusammenkriegt: Einerseits als Staatssekretär für Finanzen Zuarbeiten leisten zu müssen, um bei den Verhandlungen mit den Gewerkschaften das Einkommensniveau der Arbeiter und Angestellten Berlins um 10 % zu senken, und andererseits sich selbst sozusagen eine saftige Gehaltserhöhung durch den Wechsel von einer Staatsbetriebsstelle auf eine andere zu genehmigen - übrigens mit der Aussicht, dort (bei der DEGEWO) aus Kostengründen Leute entlassen zu müssen. „Scheene (Sozial-) Demokraten seid ihr“, möchte man in Abwandlung königlichen Spottes ausrufen. Interessant wird auch sein, wie Bielkas berufliche Neuorientierung beamtenrechtlich abgewickelt wird. Eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand hat wohl der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit abgelehnt. Nun könnte Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin seinen Staatsekretär Bielka auch beurlauben - dazu brauchte er keinen Senatsbeschluß (so hat das beispielsweise der frühere Bausenator Wolfgang Nagel mit seinem Staatssekretär, dem inzwischen verstorbenen Hans Görler gemacht, als der zur GEHAG wechselte). Beide Varianten ließen die Staatssekretärspension unbeeinträchtigt. Beide Varianten werden aber wohl nicht umgesetzt. Also bliebe Frank Bielka nichts anderes übrig, als um seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nachzusuchen. Dann verliert er seine Pension. Nicht ganz ersatzlos, aber fast: Das Land Berlin muß in einem solchen Fall für Bielka sämtliche Rentenversicherungsbeträge nachbezahlen, und zwar sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Das bedeutet erst einmal Liquiditätsabfluß aus den klammen Landeskassen. Nun wissen wir alle, daß auch die höchste BfA-Rente nicht mal in die Nähe einer Staatssekretärspension kommt, wenn man so lange gedient hat wie Bielka. Denn interessant ist nicht die BfA-Rente, sondern die zusätzliche VBL-Rente, auf die Bielka verzichten müßte. Aber dafür soll die DEGEWO einspringen und wird deren Bilanz mit einer zusätzlichen Rückstellung belastet. Nicht schön angesichts der Tatsache, daß Bielka damit etwas für sich in Anspruch nehmen will, was anderen neuen Geschäftsführern landeseigener Wohnungsunternehmen verwehrt wird: eine betriebliche Pension. Dieses Modell war vor zwei Jahren von Bielka und dem damaligen Finanzstaatssekretär Hugo Holzinger beerdigt worden. Dafür sollten die Vorstände um 15 % höhere Bezüge erhalten und sich zum Ausgleich selbst versichern. Macht unterm Strich genug Anlaß, daß Berlins Parlamentarier nicht zur Tagesordnung übergehen sollten. Denn „Sparen, bis es quietscht“ steht bestimmt nicht als Überschrift über dieser Geschichte.