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Rauchmelder
03.07.2003 (GE 13/03, Seite 829) Aufgrund von häuslichen Unfällen durch Rauch, Feuer und Flammen starben in Berlin in den Jahren 2000 und 2001 64 Menschen. Fachleute schätzen den Anteil der Todesursache bei Bränden durch Ersticken auf ca. 63 %.
Gegen diese Gefahren bieten Rauchmelder zum niedrigen Preis ein hohes Maß an Sicherheit. In den USA und einigen nordeuropäischen Staaten besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Heimrauchmeldern. Eine Untersuchung in den USA und in Großbritannien hat ergeben, daß das Risiko, bei einem Brand in Wohnungen umzukommen, in denen kein funktionierender Rauchmelder installiert ist, dreimal höher ist als in Wohnungen mit Rauchmeldern, erklärte der Berliner Senat kürzlich in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. In Berlin gibt es keine Installationspflicht für Rauchmelder, der Senat will auch keine einführen. Auch die Bauministerkonferenz hat kürzlich beschlossen, eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern nicht in die Musterbauordnung aufzunehmen.