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Überschuldung
03.07.2003 (GE 13/03, Seite 829) Die Berliner CDU will durch einen Antrag im Abgeordnetenhaus erreichen, daß der Berliner Senat für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften prüfen läßt, inwieweit die Summe der Verbindlichkeiten das Anlagevermögen überschreitet, um zu ermitteln, ob der Tatbestand der Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt.
Bisher habe sich der zuständige Senator einer ernsthaften Diskussion darüber verweigert. Jetzt, so die CDU in ihrer Begründung, werde aus dem aktuellen Geschäftsbericht der GSW für das Jahr 2002 deutlich, daß die Situation ernster sei als vom Senat zugestanden. Die GSW weise in ihrem Geschäftsbericht für den Konzern ein Bilanzvolumen von ca. 2,1 Milliarden Euro und ein Eigenkapital in Höhe von ca. 9,1 Millionen Euro aus. Wenn das Anlagevermögen nur geringfügig überbewertet sei, wäre der Konzern überschuldet, und ein Insolvenzverfahren müsse eingeleitet werden, meint die CDU.