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Haus & Grund fordert Abbau von Investitionshemmnissen
Harte Kritik am neuen Mietrecht
03.07.2003 (GE 13/03, Seite 842) Den Abbau von Invesitionshemmnissen, Überregulierung und Liberalisierung des Mietrechts hat der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Rüdiger Dorn, bei der Abschlußkundgebung des diesjährigen Zentralverbandstages in Bonn gefordert.
Haus & Grund Deutschland hat den Abbau investitionshemmender Reglementierungen in der Wohnungswirtschaft gefordert. Nur so seien die Voraussetzungen zu schaffen, um bei regional unterschiedlichen Entwicklungen Investoren genug Gestaltungsspielraum zu schaffen, auf Änderungen bei der Nachfrage flexibel zu reagieren, sagte Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn auf dem 117. Zentralverbandstag der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Mitte Juni in Bonn.
Notwendig seien eine liberalere Gesetzgebung und mehr Vertragsfreiheit, einhergehend mit einem Subventionsabbau durch das Steuerrecht, um die marktwirtschaftliche und soziale Investitionstätigkeit privater, mittelständischer Hauseigentümer und Bauherren zu fördern und nicht einzuengen. Die qualitativ und quantitativ hochstehende Wohnungsversorgung dürfe nicht den Blick dafür versperren, daß es für die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer wachsende Risiken gebe.
Vor allem in den neuen Bundesländern, aber keineswegs nur dort, nähmen die Wohnungsleerstände nach wie vor zu. Mehr als eine Million nicht mehr vermietbarer oder nicht mehr verkäuflicher Wohnungen seien nicht nur für den betroffenen einzelnen Eigentümer von existentieller Bedeutung, sondern führten auch städtebaulich zu Problemen bisher nicht gekannten Ausmaßes. Auch wenn in den alten Bundesländern ähnliche Entwicklungen konkret noch nicht mit vergleichbarer Heftigkeit erkennbar seien, stehe doch zu befürchten, daß dies für die Zukunft, insbesondere in strukturschwachen Regionen, nicht mehr ausgeschlossen werden könne. Die Privaten halten 90 % des gesamten Gebäudebestandes und rund 80 % des Wohnungsbestandes.
Die Krise in der Wirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt und in den öffentlichen Haushalten könne nur gelöst werden, wenn die Leistungswilligen endlich von dem Wust und Dickicht der tausend staatlichen Fesseln und Hemmnisse befreit würden.
Das neue Mietrecht vom September 2001 passe in dieses trostlose Bild. Erstmals gebe es per Gesetz unterschiedliche Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter. Schon an dieser Verletzung der Wertneutralität zwischen Mietern und Vermietern werde deutlich, daß das Gesetz auf einem Auge blind sei. Die gesetzliche Regelung über befristete Mietverhältnisse bevormunde die Vertragsparteien. Von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries forderte Dorn neue Initiativen im Mietrecht.
Zustimmung signalisierte Dorn zur Politik von Frau Zypries in einem anderen Punkt. Die schlimmsten und zum Ende der vorigen Legislaturperiode des Bundestages gestoppten Pläne der Bundesregierung für eine weitere Einschränkung der privaten Vertragsfreiheit durch ein Antidiskriminierungsgesetz seien hoffentlich endgültig beendet. Dorn: „Wir haben mit Erleichterung aufgenommen, daß die Bundesjustizministerin von Plänen ihrer Amtsvorgängerin abgerückt ist.“
Die Auseinandersetzung darüber gehe in der rot-grünen Koalition aber offensichtlich weiter. Die Bundesregierung solle bei der von Bundesjustizministerin Zypries beschriebenen Position bleiben und dem Drängen einzelner Grünen-Politiker nach weiteren wirtschaftlichen Beschränkungen nicht nachgeben. Die Bundesjustizministerin und die Bundesregierung verfolgen nach den Worten von Rüdiger Dorn vernünftigerweise offensichtlich nur noch die Absicht, bis zum Sommer eine EU-Richtlinie im Verhältnis eins zu eins in nationales Recht umzusetzen, so daß Benachteiligungen wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft im privaten Geschäftsverkehr verboten werden. Die nach der Bundestagswahl 2002 abgelöste Justizministerin hatte auch geschlechtliche, religiöse, weltanschauliche, sexuelle und Altersmerkmale in den Katalog aufnehmen wollen - diese und noch weitere Kriterien enthält allerdings auch der Entwurf einer europäischen Verfassung, den die Europäische Union im Juni vorgelegt hatte. Eine Entwarnung in bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz ist also fehl am Platze.
Chancen sieht Haus & Grund Deutschland für ein Gesetz gegen Graffiti-Schmierereien dank neuer politischer Initiativen. Konkret geht es um Gesetzentwürfe der CDU/CSU- und der FDP-Bundestagsfraktion und um einen weiteren Gesetzentwurf, der auf Initiative des Landes Baden-Württemberg vom Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist. Nach Ansicht von Haus & Grund sind die Gesetzesvorlagen geeignet, endlich schärfere Strafen gegen Graffiti-Schmierer durchzusetzen.
Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer fordern seit Jahren ein entschiedenes Eingreifen des Staates gegen Eigentumsdelikte, Vandalismus und Schmierereien an Häusern und öffentlichen Plätzen. Bisher ist es schwierig, Graffiti-Schmierereien an Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln strafrechtlich zu ahnden, wenn die Bausubstanz nicht beschädigt wird. Durch die Ergänzung der Tatbestände Beschädigen und Zerstören von Eigentum um den Begriff „verunstalten“ könne eine Gesetzeslücke geschlossen werden, durch die Graffiti-Schmierer bislang häufig der Strafverfolgung entgingen.
Leider hätten bisherige Maßnahmen zur Prävention das Problem nicht lösen können. Die durch Graffiti eingetretenen Schäden betragen pro Jahr 200 bis 250 Millionen Euro. Die Kosten der Entfernung von Graffiti lassen sich auf bis zu 100 Euro pro Quadratmeter der betroffenen Fläche beziffern. Hinzu treten oftmals Gutachterkosten, die im Vorfeld nötig sind, damit geeignete Sanierungsmaßnahmen überhaupt definiert und ausgeführt werden können.
Notwendig seien eine liberalere Gesetzgebung und mehr Vertragsfreiheit, einhergehend mit einem Subventionsabbau durch das Steuerrecht, um die marktwirtschaftliche und soziale Investitionstätigkeit privater, mittelständischer Hauseigentümer und Bauherren zu fördern und nicht einzuengen. Die qualitativ und quantitativ hochstehende Wohnungsversorgung dürfe nicht den Blick dafür versperren, daß es für die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer wachsende Risiken gebe.
Vor allem in den neuen Bundesländern, aber keineswegs nur dort, nähmen die Wohnungsleerstände nach wie vor zu. Mehr als eine Million nicht mehr vermietbarer oder nicht mehr verkäuflicher Wohnungen seien nicht nur für den betroffenen einzelnen Eigentümer von existentieller Bedeutung, sondern führten auch städtebaulich zu Problemen bisher nicht gekannten Ausmaßes. Auch wenn in den alten Bundesländern ähnliche Entwicklungen konkret noch nicht mit vergleichbarer Heftigkeit erkennbar seien, stehe doch zu befürchten, daß dies für die Zukunft, insbesondere in strukturschwachen Regionen, nicht mehr ausgeschlossen werden könne. Die Privaten halten 90 % des gesamten Gebäudebestandes und rund 80 % des Wohnungsbestandes.
Die Krise in der Wirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt und in den öffentlichen Haushalten könne nur gelöst werden, wenn die Leistungswilligen endlich von dem Wust und Dickicht der tausend staatlichen Fesseln und Hemmnisse befreit würden.
Das neue Mietrecht vom September 2001 passe in dieses trostlose Bild. Erstmals gebe es per Gesetz unterschiedliche Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter. Schon an dieser Verletzung der Wertneutralität zwischen Mietern und Vermietern werde deutlich, daß das Gesetz auf einem Auge blind sei. Die gesetzliche Regelung über befristete Mietverhältnisse bevormunde die Vertragsparteien. Von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries forderte Dorn neue Initiativen im Mietrecht.
Zustimmung signalisierte Dorn zur Politik von Frau Zypries in einem anderen Punkt. Die schlimmsten und zum Ende der vorigen Legislaturperiode des Bundestages gestoppten Pläne der Bundesregierung für eine weitere Einschränkung der privaten Vertragsfreiheit durch ein Antidiskriminierungsgesetz seien hoffentlich endgültig beendet. Dorn: „Wir haben mit Erleichterung aufgenommen, daß die Bundesjustizministerin von Plänen ihrer Amtsvorgängerin abgerückt ist.“
Die Auseinandersetzung darüber gehe in der rot-grünen Koalition aber offensichtlich weiter. Die Bundesregierung solle bei der von Bundesjustizministerin Zypries beschriebenen Position bleiben und dem Drängen einzelner Grünen-Politiker nach weiteren wirtschaftlichen Beschränkungen nicht nachgeben. Die Bundesjustizministerin und die Bundesregierung verfolgen nach den Worten von Rüdiger Dorn vernünftigerweise offensichtlich nur noch die Absicht, bis zum Sommer eine EU-Richtlinie im Verhältnis eins zu eins in nationales Recht umzusetzen, so daß Benachteiligungen wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft im privaten Geschäftsverkehr verboten werden. Die nach der Bundestagswahl 2002 abgelöste Justizministerin hatte auch geschlechtliche, religiöse, weltanschauliche, sexuelle und Altersmerkmale in den Katalog aufnehmen wollen - diese und noch weitere Kriterien enthält allerdings auch der Entwurf einer europäischen Verfassung, den die Europäische Union im Juni vorgelegt hatte. Eine Entwarnung in bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz ist also fehl am Platze.
Chancen sieht Haus & Grund Deutschland für ein Gesetz gegen Graffiti-Schmierereien dank neuer politischer Initiativen. Konkret geht es um Gesetzentwürfe der CDU/CSU- und der FDP-Bundestagsfraktion und um einen weiteren Gesetzentwurf, der auf Initiative des Landes Baden-Württemberg vom Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist. Nach Ansicht von Haus & Grund sind die Gesetzesvorlagen geeignet, endlich schärfere Strafen gegen Graffiti-Schmierer durchzusetzen.
Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer fordern seit Jahren ein entschiedenes Eingreifen des Staates gegen Eigentumsdelikte, Vandalismus und Schmierereien an Häusern und öffentlichen Plätzen. Bisher ist es schwierig, Graffiti-Schmierereien an Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln strafrechtlich zu ahnden, wenn die Bausubstanz nicht beschädigt wird. Durch die Ergänzung der Tatbestände Beschädigen und Zerstören von Eigentum um den Begriff „verunstalten“ könne eine Gesetzeslücke geschlossen werden, durch die Graffiti-Schmierer bislang häufig der Strafverfolgung entgingen.
Leider hätten bisherige Maßnahmen zur Prävention das Problem nicht lösen können. Die durch Graffiti eingetretenen Schäden betragen pro Jahr 200 bis 250 Millionen Euro. Die Kosten der Entfernung von Graffiti lassen sich auf bis zu 100 Euro pro Quadratmeter der betroffenen Fläche beziffern. Hinzu treten oftmals Gutachterkosten, die im Vorfeld nötig sind, damit geeignete Sanierungsmaßnahmen überhaupt definiert und ausgeführt werden können.