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Rückbürgschaftsverpflichtung
03.07.2003 (GE 13/03, Seite 836) Mit Ingrimm hat man sowohl im Bundesfinanzministerium als auch im Bundesministerium für Verkehr und Bau vernommen, daß Berlins Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin angeblich ein Rechtsgutachten habe erstellen lassen, wonach der Bund in jedem Fall verpflichtet sei, seine Rückbürgschaftsverpflichtung einzulösen, wenn Objekte wegen der nicht weitergezahlten Anschlußförderung in die Insolvenz gehen.
Sarrazin sei weder bereit gewesen, das Gutachten auf den Tisch zu legen, noch habe er die Kanzlei genannt, die das Gutachten angefertigt habe. Letzteres herauszufinden könnte nicht so schwer sein, denn in Sachen Anschlußförderung arbeitet Sarrazin bekanntlich mit der Sozietät Freshfields Bruckhaus & Deringer. Daß der Bund keinesfalls bereit ist, so ohne weiteres als Rückbürge einzuspringen, hatten wir schon berichtet. Geändert hat sich an dieser Rechtsauffassung nichts. Sarrazin wird also mit hartem Gegenwind rechnen müssen, wenn es um die Einlösung der Rückbürgschaft geht. Das war auch bereits zwischen den Zeilen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Berliner Bundestagsabgeordneten Peter Czepka im Bundestag zu erkennen.