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Befragung
Grundwasserproblematik im Boxhagener Quartier
19.06.2003 (GE 12/03, Seite 776) In den letzten Jahren ist der Grundwasserspiegel in Berlin flächenhaft angestiegen. Ursachen sind der verringerte Wasserverbrauch der Bevölkerung und verstärkte Niederschläge. Sowohl durch die gemessenen Pegelstände als auch durch Anfragen und Beschwerden von Grundstückseigentümern über durchnäßte oder überschwemmte Keller beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg als auch bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ref. VIII E - Grundwassermanagement ist bekannt, daß ein räumlicher Schwerpunkt das Boxhagener Quartier ist, begrenzt von der Frankfurter Allee, im Osten vom S-Bahn-Ring, im Süden von der Stadtbahn und im Westen von der Warschauer Straße bzw. der Grenze des Sanierungsgebietes.
Ein Gegensteuern oder die Unterstützung von Eigenhilfe in der Nachbarschaft ist erst möglich, wenn genaue Erkenntnisse über Vernässungsschäden - insbesondere Zahl und Lage der betroffenen Grundstücke - vorliegen. Die Abteilung Stadtentwicklung und Bauen des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg hat deshalb in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Befragung aller Grundstückseigentümer bzw. deren Hausverwaltungen in Auftrag gegeben. Die Befragung findet in der Zeit vom 27. Mai bis Ende Juni 2003 statt.
Alle Eigentümer im Boxhagener Quartier, die einen Fragebogen per Post erhalten haben, werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen und an die Sanierungsbeauftragte BSM mbH zurückzusenden. Auch wenn über keine Vernässungsschäden zu klagen ist, werden auch diese Informationen benötigt. Nur bei einer hohen Rücklaufquote sind verläßliche Auswertungen möglich.
Der Grundwasserstand hängt stark von den Witterungsverhältnissen ab. Das Jahr 2003 ist bis jetzt ein relativ trockenes Jahr, d. h. die Niederschläge waren für die Jahreszeit ungewöhnlich gering.
Wenn Grundwasser bis in den Bereich der Fundamente und Kellersohlen ansteigt, kann die Statik eines Gebäudes gefährdet werden.
Deshalb müssen Gebäude grundsätzlich gegen sog. drückendes Wasser geschützt werden. Bei einem fachgerecht gegen aufsteigendes Grundwasser (drückendes Wasser) abgedichteten Gebäude kann dieses drückende Wasser keine Schäden hervorrufen. Wurde das Gebäude nicht abgedichtet oder ist die Abdichtung schadhaft geworden, können sich zuerst im Bereich des Kellerfußbodens und an den aufgehenden Wänden feuchte Flecken bzw. Pfützen ausbilden.
Andererseits können Feuchteschäden in und an Kellern auch durch mangelhafte Außenisolierung der Kellerwände hervorgerufen werden. Hier sind dann vor allem Ausblühungen an den Wänden selbst zu beobachten. Hervorgerufen werden diese Schäden oftmals nicht durch einen Grundwasseranstieg, sondern durch falsche Ableitung der Niederschläge, z. B. fehlerhafte Dachentwässerung in die Kellerwandbereiche oder durch Rohrbrüche (Wasser, Abwasser).
Informationen zu der Thematik Grundwasser und zu dieser Befragung (Fragebogen als pdf-Datei) finden Sie auch im Internet unter www.sanierung-friedrichshain.de
Alle Eigentümer im Boxhagener Quartier, die einen Fragebogen per Post erhalten haben, werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen und an die Sanierungsbeauftragte BSM mbH zurückzusenden. Auch wenn über keine Vernässungsschäden zu klagen ist, werden auch diese Informationen benötigt. Nur bei einer hohen Rücklaufquote sind verläßliche Auswertungen möglich.
Der Grundwasserstand hängt stark von den Witterungsverhältnissen ab. Das Jahr 2003 ist bis jetzt ein relativ trockenes Jahr, d. h. die Niederschläge waren für die Jahreszeit ungewöhnlich gering.
Wenn Grundwasser bis in den Bereich der Fundamente und Kellersohlen ansteigt, kann die Statik eines Gebäudes gefährdet werden.
Deshalb müssen Gebäude grundsätzlich gegen sog. drückendes Wasser geschützt werden. Bei einem fachgerecht gegen aufsteigendes Grundwasser (drückendes Wasser) abgedichteten Gebäude kann dieses drückende Wasser keine Schäden hervorrufen. Wurde das Gebäude nicht abgedichtet oder ist die Abdichtung schadhaft geworden, können sich zuerst im Bereich des Kellerfußbodens und an den aufgehenden Wänden feuchte Flecken bzw. Pfützen ausbilden.
Andererseits können Feuchteschäden in und an Kellern auch durch mangelhafte Außenisolierung der Kellerwände hervorgerufen werden. Hier sind dann vor allem Ausblühungen an den Wänden selbst zu beobachten. Hervorgerufen werden diese Schäden oftmals nicht durch einen Grundwasseranstieg, sondern durch falsche Ableitung der Niederschläge, z. B. fehlerhafte Dachentwässerung in die Kellerwandbereiche oder durch Rohrbrüche (Wasser, Abwasser).
Informationen zu der Thematik Grundwasser und zu dieser Befragung (Fragebogen als pdf-Datei) finden Sie auch im Internet unter www.sanierung-friedrichshain.de