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Baumschutz
19.06.2003 (GE 12/03, Seite 761) Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat den Antrag eingebracht, die Berliner Baumschutzverordnung ersatzlos aufzuheben.
Der Baumschutz in besonderen Fällen sei durch das Berliner Naturschutzgesetz möglich über die Festlegung von Naturdenkmalen und Naturschutzgebieten. Außerdem seien alle Bäume auf landeseigenen Flächen faktisch geschützt. Flächendeckender Baumschutz dagegen mit seinen bis ins Detail gehenden bürokratischen Regelungen sei eine verwaltungsaufwendige Veranstaltung zu Lasten der Bürger. Die Baumschutzverordnung schütze tatsächlich nur die Beschäftigten der Verwaltung vor Arbeitslosigkeit. Die Gegenden in Deutschland, die keine Baumschutzverordnung hätten, seien im übrigen auch keine baumfreien Zonen, begründeten die Liberalen ihren Antrag.