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Preisnachlaß
06.06.2003 (GE 11/03, Seite 688) Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften können in Kürze Grundstücke mit Rückauflassungsvormerkungen des Landes Berlin ablösen.
Bei Rückauflassungsvormerkungen handelt es sich um grundbuchvermerkte Rechte Berlins zum Rückerwerb dieser Grundstücke. Die WBG können für zunächst zwei Jahre unter Gewährung eines Abschlags in Höhe von 25 % vom Verkehrswert der Grundstücke die Ablösung der jeweiligen Rückauflassungsvormerkungen ohne Finanzierungskosten erhalten. Der Ablösebetrag ist von der Gesellschaft für jedes Grundstück vier Wochen nach Abschluß eines Kaufvertrages an Berlin zu zahlen.