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Frag vorher den Richter
Kein Ablehnungsgrund trotz vorheriger Anfrage
19.10.2000 (GE 3/2000, 197) Wohnungseigentümer stritten darüber, ab wann Wohngeld für ein Sondernutzungsrecht am Dachgeschoß zu zahlen ist.
Die Gemeinschaft bat den Verwalter, bei dem zuständigen Wohnungseigentumsrichter „vorzufühlen”. Dieser gab seine vorläufige positive Einschätzung gegenüber dem Verwalter kund, der daraufhin über 40.000 DM gegen den Sondernutzungsberechtigten einklagte. Dieser hingegen lehnte den Amtsrichter in dem Zahlungsverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit ab. LG und BayObLG (Beschluß vom 18. November 1999) ließen das aber nicht gelten: Der Amtsrichter habe seine vorläufige Einschätzung ja mit dem Vorbehalt versehen, er könne seine Rechtsmeinung „nach Kenntnis und Vorlage aller Unterlagen und Argumente” auch ändern. Darauf habe der Zahlungspflichtige vertrauen dürfen.
Den Wortlaut dieses Urteil finden Sie im GE 3/2000, 209.
Den Wortlaut dieses Urteil finden Sie im GE 3/2000, 209.






