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Bürger gegen Schmierer
Graffiti-Bekämpfung in Berlin: Haltung des Senats jetzt eindeutig
20.05.2003 (GE 10/03, Seite 622) In der Beurteilung von Graffiti, so glaubt der Berliner Senat, habe in den letzten Jahren in der Gesellschaft eine deutliche Neubewertung eingesetzt. Während allerdings immer mehr Bürger die Schmierereien „ätzend” finden, verwenden die Sprayer jedenfalls in Hamburg und München tatsächlich ätzende Farbe, indem sie herkömmliche Farben mit Säure, insbesondere Schwefelsäure versetzen. Die Mischung führt bei Berührungen zu Verletzungen, solange sie nicht getrocknet ist. Der Anti-Graffiti-Verein „Nofitti” befürchtet nun, daß die Säurewelle auch auf Berlin überschwappt.
Immerhin hat sich der Berliner Senat in-zwischen zu einer deutlichen Haltung gegenüber den Schmierereien durchgerungen. Während in den 90er Jahren auch in der Politik noch hin und wieder die Auffassung anzutreffen war, bei Graffiti handele es sich um alternative Kunstformen, besteht heute ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, Graffiti als verunstaltende Schmierereien zu beurteilen.
Es stehe „außer Frage”, daß „Farbschmierereien als unerwünschter Eingriff in das Eigentum anderer abzulehnen” seien, so der Senat, der „Schmierereien grundsätzlich als negativ für das Erscheinungsbild der Stadt” bewertet.
Schmierereien seien daher so schnell wie möglich zu beseitigen bzw. durch geeignete prophylaktische Maßnahmen zu vermeiden. Wer dafür Adressat ist, ist für den Senat auch klar: der jeweilige Eigentümer.
Die Zahl der Sachbeschädigungen durch Schmierereien und der gefaßten Täter hat in Berlin von 2000 zu 2001 zugenommen. Im Jahr 2000 wurden von der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin 2.036 Sachbeschädigungen erfaßt, 2001 waren es 2.916. Die Zahl der gefaßten Täter erhöhte sich von 1.203 auf 1.923.
Ein Informations- und Erfahrungsaustausch mit Repräsentanten des Anti-Graffiti-Netzwerks der nordischen Länder, der in Berlin stattfand, ergab, daß die Problematik in allen Großstädten vergleichbar ist. In allen Städten wird ein ganzheitliches Vorgehen favorisiert, das auf Kommunikation mit den Bürgern und deren Engagement, schnelle Beseitigung von Graffiti und Prophylaxe setzt. Unterschiede ergeben sich allerdings in den jeweiligen Rechtslagen sowie in den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Beseitigung und Prophylaxe.
So gelten Graffitimalerei und das Besprühen von nicht genehmigten Flächen in Helsinki in jedem Fall als Sachbeschädigung und somit als Vergehen gemäß Strafgesetzbuch. In Deutschland ist das bislang nur dann der Fall, wenn das Graffiti eine Substanzverletzung verursacht. Helsinki hat 1998 einen eigenen Etat für die Beseitigung von Schmierereien eingerichtet und verfügt über eine eigene Reinigungstruppe. Von 1998 bis 2001 wurden rund 260.000 m2 Fläche gereinigt und 140.000 m2 dauerhaft versiegelt. Es wird darüber hinaus zweimal jährlich eine Kartierung (Bestandsaufnahme) vorhandener Graffiti vorgenommen, um vergleichende Statistiken über die Entwicklung erstellen zu können. Aufgrund dieser Statistik konnte festgestellt werden, daß der seit 1996 laufende Aktionsplan einen Rückgang der Sprühereien im Stadtgebiet zur Folge hatte.
Als wichtige Voraussetzung für den Rückgang wird auch das aktive Engagement der Bürger der Stadt Helsinki angesehen, die bereichsbezogen netzwerkartig zuammenarbeiten und eng mit der städtischen Verwaltung kooperieren.
Es stehe „außer Frage”, daß „Farbschmierereien als unerwünschter Eingriff in das Eigentum anderer abzulehnen” seien, so der Senat, der „Schmierereien grundsätzlich als negativ für das Erscheinungsbild der Stadt” bewertet.
Schmierereien seien daher so schnell wie möglich zu beseitigen bzw. durch geeignete prophylaktische Maßnahmen zu vermeiden. Wer dafür Adressat ist, ist für den Senat auch klar: der jeweilige Eigentümer.
Die Zahl der Sachbeschädigungen durch Schmierereien und der gefaßten Täter hat in Berlin von 2000 zu 2001 zugenommen. Im Jahr 2000 wurden von der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin 2.036 Sachbeschädigungen erfaßt, 2001 waren es 2.916. Die Zahl der gefaßten Täter erhöhte sich von 1.203 auf 1.923.
Ein Informations- und Erfahrungsaustausch mit Repräsentanten des Anti-Graffiti-Netzwerks der nordischen Länder, der in Berlin stattfand, ergab, daß die Problematik in allen Großstädten vergleichbar ist. In allen Städten wird ein ganzheitliches Vorgehen favorisiert, das auf Kommunikation mit den Bürgern und deren Engagement, schnelle Beseitigung von Graffiti und Prophylaxe setzt. Unterschiede ergeben sich allerdings in den jeweiligen Rechtslagen sowie in den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Beseitigung und Prophylaxe.
So gelten Graffitimalerei und das Besprühen von nicht genehmigten Flächen in Helsinki in jedem Fall als Sachbeschädigung und somit als Vergehen gemäß Strafgesetzbuch. In Deutschland ist das bislang nur dann der Fall, wenn das Graffiti eine Substanzverletzung verursacht. Helsinki hat 1998 einen eigenen Etat für die Beseitigung von Schmierereien eingerichtet und verfügt über eine eigene Reinigungstruppe. Von 1998 bis 2001 wurden rund 260.000 m2 Fläche gereinigt und 140.000 m2 dauerhaft versiegelt. Es wird darüber hinaus zweimal jährlich eine Kartierung (Bestandsaufnahme) vorhandener Graffiti vorgenommen, um vergleichende Statistiken über die Entwicklung erstellen zu können. Aufgrund dieser Statistik konnte festgestellt werden, daß der seit 1996 laufende Aktionsplan einen Rückgang der Sprühereien im Stadtgebiet zur Folge hatte.
Als wichtige Voraussetzung für den Rückgang wird auch das aktive Engagement der Bürger der Stadt Helsinki angesehen, die bereichsbezogen netzwerkartig zuammenarbeiten und eng mit der städtischen Verwaltung kooperieren.