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Eigentumsförderung
20.05.2003 (GE 10/03, Seite 612) Bei der Förderung von eigengenutztem Wohneigentum in Berlin gibt es auch eine ökologische Komponente, die aber von den Vorratsbauern offenbar nicht ernstgenommen wird.
Verstößt der Bauträger gegen die ökologischen Anforderungen, hat die IBB als Förderanstalt keine Sanktionsmöglichkeiten. Die bestehen nur gegenüber dem Bauherrn bzw. Käufer. Der müßte sich, wenn die IBB Förderbescheide widerrufen würde, mit seinen Schadensersatzansprüchen an den Bauträger wenden - was nicht nur zeit- und kostenintensiv, sondern oft auch erfolglos ist. Die IBB hat deshalb in mehreren Fällen aus Härtegründen auf Sanktionen verzichtet. In einigen Fällen wurden Elektroarbeiten nicht mit halogenfreien Elektrokabeln ausgeführt, bei anderen Fällen geht es (noch) um den Einbau unzulässiger PVC-Dach- und Dichtungsbahnen. Nicht mehr hinnehmen will die IBB, daß Darlehensabnehmer bewilligte Baudarlehen nicht mehr ganz oder unverzüglich für das Bauvorhaben einsetzen. Bis Ende letzten Jahres hatte die IBB auf Bereitstellungszinsen verzichtet, ab Januar 2003 verlangt sie Bereitstellungszinsen von 3 % p. a.