Archiv / Suche
Verfahrenskosten
Persönliche Haftung des Rechtsanwalts
19.10.2000 (GE 3/2000, 197) Gelegentlich begnügen Anwälte sich mit einer mündlichen Vollmacht ihrer Mandanten.
Wird das Mandat in Frage gestellt, und verlangt das Gericht den Nachweis der schriftlichen Bevollmächtigung, geraten die Anwälte in Beweisnot, zumal wenn die Mandanten kein Interesse mehr an dem für sie erfolglosen Gerichtsverfahren zeigen. In einem Wohnungseigentumsverfahren hat das BayObLG (Beschluß vom 15. Juli 1999) den Verfahrensvertretern, die sich nicht legitimieren konnten, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten auferlegt. Der etwas milderen Rechtsprechung des Kammergerichts, das wenigstens die gutgläubigen Anwälte schützen wollte (KG GE 1996, 993 = WM 1996, 377), vermochte das BayObLG nicht zu folgen.
Den Wortlaut dieses Urteil finden Sie im GE 3/2000, 209.
Den Wortlaut dieses Urteil finden Sie im GE 3/2000, 209.