Archiv / Suche
Neuheit aus dem Internet
Mietwohnungen versteigern
09.05.2003 (GE 9/03, Seite 554) Mietwohnungen versteigern kann man ab Mai unter www.miet-biet.de im Internet.
Inspiriert vom Boom der online-Versteigerungen, wie zum Beispiel bei ebay, wendet miet-biet das Auktionsprinzip auf Mietwohnungen an. Der Vermieter setzt sein Angebot ins miet-biet-System, Wohnungssuchende können in eine elektronische Karte klicken und angeben, in welchem Umkreis um diesen Punkt sie wohnen wollen. Weitere Angaben über ihre Wunschwohnung, die über Größe und Miethöhe weit hinaus gehen, werden abgefragt und gespeichert, zum Beispiel Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten etc.. Schließlich werden persönliche Daten der Wohnungssuchenden abgefragt. Die passenden Wohnungen im Angebot werden dann automatisch gefunden, die ausführlichen Beschreibungen, ergänzt durch eine Reihe von Fotos der Wohnung und des Objektes, werden dem Wohnungssuchenden angezeigt. Per eMail, Fax oder SMS wird der Wohnungssuchende benachrichtigt , sobald eine Wohnung neu im Angebot ist, die seinen Vorgaben entspricht. Hat er eine Wohnung gefunden, die ihm gefällt, so kann er sie besichtigen und an der anschließenden Auktion teilnehmen. Als Meistbietender erhält er den Zuschlag, den Mietvertrag sowie eine Rechnung über die Zuschlagsgebühr in Höhe von zwei Monatsmieten erhält er per Post.
Durch Beteiligung am neuen Vermittlungssystem können Mieter, die bei miet-biet eine neue Wohnung suchen, ihre eigene Wohnung anderen Wohnungssuchenden über miet-biet anbieten. Ihnen wird im Erfolgsfalle ein Betrag in Höhe einer Monatsmiete ihrer derzeitigen Wohnung auf die bei der Auktion anfallende Zuschlagsgebühr (in der Regel 2 Nettokaltmieten) angerechnet.
Ein Vermietungsauftrag des Vermieters erforderlich, damit miet-biet tätig wird. Der Vermieter wird von miet-biet informiert, kann Korrekturen vornehmen und legt das Profil des Nachmieters fest (Familiengröße, Einkommen, Haustiere etc.).
Durch Beteiligung am neuen Vermittlungssystem können Mieter, die bei miet-biet eine neue Wohnung suchen, ihre eigene Wohnung anderen Wohnungssuchenden über miet-biet anbieten. Ihnen wird im Erfolgsfalle ein Betrag in Höhe einer Monatsmiete ihrer derzeitigen Wohnung auf die bei der Auktion anfallende Zuschlagsgebühr (in der Regel 2 Nettokaltmieten) angerechnet.
Ein Vermietungsauftrag des Vermieters erforderlich, damit miet-biet tätig wird. Der Vermieter wird von miet-biet informiert, kann Korrekturen vornehmen und legt das Profil des Nachmieters fest (Familiengröße, Einkommen, Haustiere etc.).