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Bundesregierung startet neue Förderprogramme für mehr Investitionen
09.05.2003 (GE 9/03, Seite 552) Um in der derzeitigen konjunkturellen Situation einen Beitrag zur Stärkung der Baukonjunktur und der Binnennachfrage zu leisten, stellt die Bundesregierung in den nächsten Jahren zusätzlich insgesamt mehr als 1,5 Mrd. EUR Haushaltsmittel für die Vergabe von zinsverbilligten Krediten für dringend notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie zur Modernisierung, Instandsetzung und energetischen Sanierung des Wohnungsbestandes zur Verfügung.
Am 22. April 2003 starteten zwei neue bundesweite Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 und der Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ im KfW-Infrastrukturprogramm. Darüber hinaus wurde am 6. Mai 2003 der Startschuß für die Programmerweiterung „Niedrigenergiehaus im Bestand“ im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms gegeben.
Mit zinsgünstigen Darlehen aus dem Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 erhalten Eigenheimer, Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und private Wohnungseigentümer gezielte Anreize zur Modernisierung und Instandsetzung von eigengenutztem oder vermietetem Wohnraum. So werden u. a. bauliche Modernisierungen zur Gebrauchswertverbesserung, bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, wie z. B. die Nachrüstung von Aufzügen, Maßnahmen zur Aufwertung von Wohngebäuden nach Teilrückbau, die Verbesserung des Wohnumfeldes und in den neuen Bundesländern der Rückbau von dauerhaft leer stehenden Wohnungen im Rahmen des Stadtumbaus-Ost gefördert. Das Programm leistet damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stärkung der Innenstädte.
Das Infrastrukturprogramm ermöglicht die zinsgünstige Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen, wie Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, in abfallwirtschaftliche Projekte, in die kommunale Verkehrsinfrastruktur einschließlich ÖPNV, in Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, in die Stadt- und Dorfentwicklung, in soziale Infrastruktureinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Altenpflegeeinrichtungen), in die öffentliche Sicherheit und Ordnung u. a. Für strukturschwache Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit (z. B. alle neuen Länder) wird in diesem Programm eine zusätzliche Zinsverbilligung gewährt.
Mit dem Programmteil Niedrigenergiehaus im Bestand werden dem bewährten CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW zusätzliche Bausteine hinzugefügt. Das wichtigste zusätzliche Förderziel ist die Erreichung eines Niedrigenergiehausniveaus im Wohnungsbestand, d. h. mit der Sanierung soll ein energetisches Niveau erreicht werden, wie es die Energieeinsparverordnung für Neubauten vorschreibt. Darüber hinaus wird die energetische Verbesserung bereits teilsanierter Gebäude unterstützt sowie eine verbesserte Förderung für den Austausch alter Heizungen, den Einbau von Solaranlagen und die Errichtung von KfW-Energiesparhäusern (einschließlich Passivhäusern) ermöglicht.
Nähere Informationen können von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Telefon 01801/33 55 77 (Informationszentrum) oder unter www.kfw.de abgerufen werden.
Mit zinsgünstigen Darlehen aus dem Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 erhalten Eigenheimer, Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und private Wohnungseigentümer gezielte Anreize zur Modernisierung und Instandsetzung von eigengenutztem oder vermietetem Wohnraum. So werden u. a. bauliche Modernisierungen zur Gebrauchswertverbesserung, bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, wie z. B. die Nachrüstung von Aufzügen, Maßnahmen zur Aufwertung von Wohngebäuden nach Teilrückbau, die Verbesserung des Wohnumfeldes und in den neuen Bundesländern der Rückbau von dauerhaft leer stehenden Wohnungen im Rahmen des Stadtumbaus-Ost gefördert. Das Programm leistet damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stärkung der Innenstädte.
Das Infrastrukturprogramm ermöglicht die zinsgünstige Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen, wie Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, in abfallwirtschaftliche Projekte, in die kommunale Verkehrsinfrastruktur einschließlich ÖPNV, in Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, in die Stadt- und Dorfentwicklung, in soziale Infrastruktureinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Altenpflegeeinrichtungen), in die öffentliche Sicherheit und Ordnung u. a. Für strukturschwache Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit (z. B. alle neuen Länder) wird in diesem Programm eine zusätzliche Zinsverbilligung gewährt.
Mit dem Programmteil Niedrigenergiehaus im Bestand werden dem bewährten CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW zusätzliche Bausteine hinzugefügt. Das wichtigste zusätzliche Förderziel ist die Erreichung eines Niedrigenergiehausniveaus im Wohnungsbestand, d. h. mit der Sanierung soll ein energetisches Niveau erreicht werden, wie es die Energieeinsparverordnung für Neubauten vorschreibt. Darüber hinaus wird die energetische Verbesserung bereits teilsanierter Gebäude unterstützt sowie eine verbesserte Förderung für den Austausch alter Heizungen, den Einbau von Solaranlagen und die Errichtung von KfW-Energiesparhäusern (einschließlich Passivhäusern) ermöglicht.
Nähere Informationen können von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Telefon 01801/33 55 77 (Informationszentrum) oder unter www.kfw.de abgerufen werden.