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Bodenschutz
09.05.2003 (GE 9/03, Seite 544) Der Berliner Senat hat den Gesetzentwurf zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz - Bln BodSchG) beschlossen und im Abgeordnetenhaus eingebracht.
Im Berliner Bodenschutzgesetz sollen diejenigen Regelungen getroffen werden, die zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes erforderlich sind und in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder fallen. Der Gesetzentwurf enthält u. a. Melde- und Auskunftspflichten für den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie für den Eigentümer und Besitzer eines betroffenen Grundstücks. Verstöße hiergegen können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem soll die im Bundes-Bodenschutzgesetz vorgesehene Möglichkeit der Anordnung von Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen bei Altlasten auch auf erhebliche sonstige schädliche Bodenveränderungen erweitert werden.