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Namensverbot für Verband
09.05.2003 (GE 9/03, Seite 548) Neues gibt es von der Namensstreitfront. Das Landgericht Hamburg hat dem von 126 Fondsanbietern und Beratungsgesellschaften vor kurzem in Frankfurt gegründeten Verband, der zunächst als Bundesverband der Deutschen Immobilienwirtschaft aufgetreten ist, die Führung dieses Namens durch einstweilige Verfügung untersagt.
Den Verbotsantrag, dem das Landgericht in seinem Beschluß gefolgt ist, hatten die fünf immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbände BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, Haus & Grund Deutschland, Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, RDM Ring Deutscher Makler und VDM Verband Deutscher Makler gestellt, die schon seit langem alle immobilien-wirtschaftlichen Sparten umfassen. Der Antrag ist darauf gestützt worden, daß der neu gegründete Verband wegen der im Verhältnis zum Gesamtvolumen der Immobilienwirtschaft geringen Marktbedeutung seiner Mitgliedschaft weit davon entfernt ist, für die ganze Immobilienwirtschaft sprechen zu können. Mal sehen, was als nächstes kommt.