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Belegungsbindung
14.04.2003 (GE 8/03, Seite 480) Berlins Stadtentwicklungssenator Peter Strieder hat mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Freistellung von 31.000 Wohnungen in Ost-Berlin von den Vorschriften des Belegungsbindungsgesetzes vereinbart.
Die Freistellung gilt ab 1. April und soll bis 2006 gelten. Interessenten brauchen für diese Wohnungen keinen Wohnberechtigungsschein mehr. Strieders Begründung für den Schritt: hoher Leerstand und entspannter Wohnungsmarkt. Brandenburgs Bauminister Hartmut Meyer kündigte fast zeitgleich Anfang April an, rund 70.000 Wohnungen in Brandenburg für zehn Jahre von den Belegungsbindungen freizustellen. Die Regelung soll ab September dieses Jahres in Kraft treten. Meyer will das Vorhaben nun kurzfristig mit den Kabinettskollegen und den Verbänden abstimmen und durch die ILB umsetzen lassen.