Archiv / Suche
Schmunzelnde Justiz
Der alltägliche Mietrechtsfall
08.04.2003 (GE 7/03, Seite 433) Was Parteien - egal ob Vermieter oder Mieter - vor Gericht manchmal vortragen, ist schon mehr als merkwürdig.
Der Fall: Nach einer schon recht langen Mietzeit von über 50 Jahren gerieten sich die Mietvertragsparteien in die Haare: Die Mieter zahlten keine Miete mehr, weil ihrer Ansicht nach die Wohnung wegen verschiedener Mängel nichts taugte. Die Vermieterinnen kündigten, verlangten Räumung, rückständige Mieten sowie dann auch noch ein Schmerzensgeld, weil sie sich von den Mietern bedroht fühlten. Das Amtsgericht verurteilte zur Zahlung, wies aber die Räumungsklage ab, weil die Kündigung formell unwirksam war (es hatte nur eine Vermieterin unterschrieben, eine Vollmacht der zweiten fehlte).
Die Entscheidung: Das Landgericht Berlin wies die Berufungen beider Parteien zurück.
Der Kommentar: Das Urteil des Landgerichts ist am 1. April verkündet worden. Wie aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, hat dieses Datum hier eine ganz besondere Bedeutung. Das wird noch dadurch unterstrichen, daß das Urteil von einer Zivilkammer 66 mit dem Aktenzeichen 104/02 erlassen worden sein soll. Der Mietrechtsinsider in Berlin weiß natürlich, daß es eine Zivilkammer 66 als Mietberufungskammer schon lange nicht mehr gibt, das Urteil also unter dem Motto „April, April” steht. In dem offiziellen Berliner Wappen ist der Berliner Bär mit Blickrichtung nach links abgebildet. Dieses Wappen befindet sich auch so auf den Berliner Urteilen. Das vorliegende Urteil hat im Urteilskopf auch das Berliner Wappen, allerdings guckt hier der Berliner Bär nach rechts. Das dokumentiert also, daß es sich um ein fiktives Urteil handelt. Aber so fiktiv ist es wiederum auch nicht: Der Redaktion ist bekannt, daß der mitgeteilte Sachverhalt aus einer ganzen Reihe von Einzelfällen zusammengesetzt ist, es sich also durchaus nicht um eine erfundene Streitigkeit handelt. Ebenso beruht der jeweilige Vortrag der Parteien auf tatsächlichem Akteninhalt verschiedener Streitfälle der vergangenen Zeit. Es sollte eben einmal schmunzelnd, aber mit durchaus ernstem Hintergrund dokumentiert werden, was teilweise so zu Papier gebracht wird und was Parteien ernsthaft vortragen und damit meinen, gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Genau wie Parteien meinen, auf die Gerichte schimpfen zu müssen, haben Richter manchmal auch das Bedürfnis, mehr als nur eine krause Stirn zu Parteivorbringen zu ziehen …
LG Berlin, Urteil vom 1. April 2003 - 66 S 104/02 - Wortlaut Seite 456
Die Entscheidung: Das Landgericht Berlin wies die Berufungen beider Parteien zurück.
Der Kommentar: Das Urteil des Landgerichts ist am 1. April verkündet worden. Wie aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, hat dieses Datum hier eine ganz besondere Bedeutung. Das wird noch dadurch unterstrichen, daß das Urteil von einer Zivilkammer 66 mit dem Aktenzeichen 104/02 erlassen worden sein soll. Der Mietrechtsinsider in Berlin weiß natürlich, daß es eine Zivilkammer 66 als Mietberufungskammer schon lange nicht mehr gibt, das Urteil also unter dem Motto „April, April” steht. In dem offiziellen Berliner Wappen ist der Berliner Bär mit Blickrichtung nach links abgebildet. Dieses Wappen befindet sich auch so auf den Berliner Urteilen. Das vorliegende Urteil hat im Urteilskopf auch das Berliner Wappen, allerdings guckt hier der Berliner Bär nach rechts. Das dokumentiert also, daß es sich um ein fiktives Urteil handelt. Aber so fiktiv ist es wiederum auch nicht: Der Redaktion ist bekannt, daß der mitgeteilte Sachverhalt aus einer ganzen Reihe von Einzelfällen zusammengesetzt ist, es sich also durchaus nicht um eine erfundene Streitigkeit handelt. Ebenso beruht der jeweilige Vortrag der Parteien auf tatsächlichem Akteninhalt verschiedener Streitfälle der vergangenen Zeit. Es sollte eben einmal schmunzelnd, aber mit durchaus ernstem Hintergrund dokumentiert werden, was teilweise so zu Papier gebracht wird und was Parteien ernsthaft vortragen und damit meinen, gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Genau wie Parteien meinen, auf die Gerichte schimpfen zu müssen, haben Richter manchmal auch das Bedürfnis, mehr als nur eine krause Stirn zu Parteivorbringen zu ziehen …
LG Berlin, Urteil vom 1. April 2003 - 66 S 104/02 - Wortlaut Seite 456