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Falschparker
Kostenloser Abschleppdienst
08.04.2003 (GE 7/03, Seite 423) Wenn fremde Autofahrer Parkplätze der Mieter oder des Eigentümers unzulässigerweise benutzen, stellt sich die Frage: Was tun? Insbesondere: Kann ich einfach einen Abschleppdienst rufen und dem Falschparker die Kosten aufbürden? Wenn man die Juristen fragt, erhält man die Radio-Eriwan-Antwort: „Im Prinzip ja, aber …”. Wer Details liebt, mag sich die gründlichen Ausführungen von Bierbaum, GE 24/1999, 1615 ff., „Zugeparkt?” ansehen.
Aber es gibt auch andere Möglichkeiten.
Eine in Hamburg ansässige Gesellschaft mit dem Namen Toetrans GmbH bietet nun auch in Berlin einen entsprechenden Parkplatzservice an, der für Eigentümer kostenlos ist. Der Service ist für Inhaber oder Nutzer von vorzugsweise gewerblichen Flächen konzipiert worden, kann aber auch von Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Der Unterschied zwischen den herkömmlichen Abschlepp-Unternehmen besteht darin, daß die Firma die Auftraggeber weder organisatorisch noch personell noch finanziell in Anspruch nimmt, sondern ihre Tätigkeit ausschließlich über Gebühren finanziert, die sie von den Falschparkern einzieht.
Für den von Falschparkern genervten Eigentümer/Vermieter bedeutet das: keine Halteranfrage, keinen Abschlepp-Vorgang vorfinanzieren, keinen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen, in keinen Rechtsstreit mit ungewissem finanziellen Risiko gehen zu müssen und die Flächen doch tageszeitunabhängig befreit zu bekommen.
Der Rahmenvertrag, den die Firma mit den Eigentümern schließt, ist erfreulich kurz gehalten und, jedenfalls das uns vorliegende Muster, ohne Tücken für die Eigentümer. Nach Angaben der Firma werden Fahrzeuge, die abgeschleppt werden sollen, vor dem Abschleppvorgang durch Fotoaufnahmen dokumentiert, so daß hinterher auch niemand sagen kann, die Beulenpest sei durch den Abschleppvorgang über das Auto gekommen. Bei Interesse: Z 040/30 70 99 38 oder www.toetrans.de.
Für den von Falschparkern genervten Eigentümer/Vermieter bedeutet das: keine Halteranfrage, keinen Abschlepp-Vorgang vorfinanzieren, keinen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen, in keinen Rechtsstreit mit ungewissem finanziellen Risiko gehen zu müssen und die Flächen doch tageszeitunabhängig befreit zu bekommen.
Der Rahmenvertrag, den die Firma mit den Eigentümern schließt, ist erfreulich kurz gehalten und, jedenfalls das uns vorliegende Muster, ohne Tücken für die Eigentümer. Nach Angaben der Firma werden Fahrzeuge, die abgeschleppt werden sollen, vor dem Abschleppvorgang durch Fotoaufnahmen dokumentiert, so daß hinterher auch niemand sagen kann, die Beulenpest sei durch den Abschleppvorgang über das Auto gekommen. Bei Interesse: Z 040/30 70 99 38 oder www.toetrans.de.