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Insolvenzen
08.04.2003 (GE 7/03, Seite 409) 84.428 Insolvenzen gab es 2002. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes entfielen davon 37.579 auf Unternehmen einschließlich Kleinunternehmen und 46.849 auf andere Schuldner.
Zu letzteren zählen Verbraucher, natürliche Personen, die beispielsweise als Gesellschafter betroffen waren, ehemals selbständig Tätige und Nachlaßinsolvenzen. Die gravierende Zunahme der Insolvenzen gegenüber 2001 (49.326) sei in erster Linie im Zusammenhang mit der letzten Reform des Insolvenzrechts zum Jahresende 2001 zu sehen, die sich insbesondere auf die Insolvenzzahlen von natürlichen Personen ausgewirkt hat, meint das Statistische Bundesamt. Seit 1. Dezember 2001 können natürliche Personen, auch wenn sie mittellos sind, ein Insolvenzverfahren beantragen. Ein Insolvenzverfahren ist die Voraussetzung, um nach einer sechsjährigen „Wohlverhaltensphase“ von den restlichen Schulden befreit zu werden. Diese Erleichterung erstreckt sich auf alle natürlichen Personen, also nicht nur auf Verbraucher, sondern auch Kleinunternehmer, Freie Berufe, ehemals selbstständig Tätige und Gesellschafter. Die Gerichte bezifferten die offenen Forderungen aller Insolvenzgläubiger im Jahr 2002 auf 61,5 Mrd. Euro.