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Antidiskriminierungsgesetz.
26.03.2003 (GE 6/03, Seite 345) Die schlimmsten Pläne der Bundesregierung für eine weitere Einschränkung der privaten Vertragsfreiheit durch ein Antidiskriminierungsgesetz sind offensichtlich gestoppt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist nach Äußerungen vor Justizbeobachtern in Karlsruhe von Plänen ihrer Amtsvorgängerin Herta Däubler-Gmelin abgerückt, die Privatautonomie weitgehend auszuhebeln.
Nun verfolgt die Bundesregierung offensichtlich nur noch die Absicht, bis zum Sommer eine EU-Richtlinie im Verhältnis 1 : 1 in nationales Recht umzusetzen, wonach Benachteiligungen wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft im privaten Geschäftsverkehr verboten werden. Die nach der Bundestagswahl 2002 abgelöste Justizministerin Däubler-Gmelin hatte auch geschlechtliche, religiöse, weltanschauliche, sexuelle und Altersmerkmale in den Katalog aufnehmen wollen. Dagegen hatte Haus & Grund massiv Widerspruch geäußert, so daß vor der Bundestagswahl ein Gesetzentwurf gestoppt werden konnte.